Die kürzlich abgeschlossene juristische Auseinandersetzung zwischen der Berliner Biologin Marie-Luise Vollbrecht und der Humboldt-Universität wirft ein grelles Licht auf die hitzige Debatte um Geschlecht und Identität. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Universität Teile ihrer Presseerklärung nicht mehr verbreiten darf. Diese Gerichtsentscheidung hat nicht nur für Vollbrecht persönliche Bedeutung, sondern zieht auch weite Kreise in der Diskussion über Geschlecht und Wissenschaftsfreiheit.
Der Auslöser des Konflikts
Im Juli 2022 sollte Marie-Luise Vollbrecht, damals Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität, einen Vortrag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie lediglich zwei Geschlechter gibt“ halten. Dieser Titel sorgte für erhebliche Kontroversen, da er im Widerspruch zur Ansicht von Trans-Aktivisten stand, die die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern propagieren.
Die Kontroverse verschärfte sich, als Vollbrecht und andere Wissenschaftler einen Meinungsbeitrag in der Zeitung „Die Welt“ veröffentlichten, in dem sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorwarfen, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu beeinflussen. Diese Äußerungen führten zu heftiger Kritik seitens des Queer-Beauftragten der Bundesregierung, der die Autoren beschuldigte, ein „Pamphlet des Hasses gegen transgeschlechtliche Menschen“ verfasst zu haben.
Die Reaktion der Universität
Die Universität reagierte auf diese Kontroverse, indem sie den geplanten Vortrag von Vollbrecht absagte. Interessanterweise wurde die Absage nicht mit dem Inhalt des Vortrags selbst begründet, der später in einem Livestream auf YouTube mehr als 100.000 Zuschauer anlockte. Stattdessen wurde der besagte Zeitungsartikel als Hauptgrund für die Absage angeführt.
In ihrer Stellungnahme betonte die Universität, dass sie sich dem „wechselseitigen Respekt vor dem/der Anderen“ verpflichtet fühle und dass die Meinungen, die Frau Vollbrecht in besagtem Welt-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hatte, nicht mit dem Leitbild der Universität und den von ihr vertretenen Werten im Einklang stünden.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin
Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Universität diesen Satz nicht mehr verbreiten darf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der in der Stellungnahme der staatlichen Universität enthaltene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht rechtswidrig sei. Es sei grundsätzlich unzulässig, dass der Staat sich ohne rechtfertigenden Grund negativ über einen Bürger äußere oder abschätzig über eine von diesem vertretene Meinung kommentiere.
Die Bedeutung dieses Urteils
Diese juristische Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen. Sie stärkt die Meinungsfreiheit und die wissenschaftliche Freiheit, die Eckpfeiler einer demokratischen Gesellschaft sind. Sie macht deutlich, dass in Debatten über Geschlecht und Biologie der gesunde Menschenverstand und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ignoriert werden dürfen.
Marie-Luise Vollbrecht hat das Recht, weiterhin die Ansicht zu vertreten, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt. Dieser Gerichtsentscheidung kommt nicht nur für sie persönlich Bedeutung zu, sondern sie markiert auch einen Sieg für die Wissenschaftsfreiheit und die Möglichkeit einer offenen Diskussion über kontroverse Themen. Sie erinnert uns daran, dass in einer freien Gesellschaft unterschiedliche Meinungen und Ansichten respektiert werden sollten, selbst wenn sie kontrovers sind.