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Einigung bei Einbürgerung und Abschiebung: Was die Ampel-Koalition beschlossen hat

Die politischen Fraktionen in Deutschland haben sich nach einem kontroversen Streit auf einen Kompromiss bezüglich zweier wichtiger Gesetzentwürfe zur Beschleunigung von Einbürgerungen und zur Erleichterung von Abschiebungen geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung der Bundestagsfraktionen der SPD, Grünen und FDP wurden die Änderungen angekündigt, die in den Asyl- und Einwanderungspolitiken des Landes bevorstehen. Dieser Artikel wird im Detail erläutern, welche bedeutenden Veränderungen diese Vereinbarung mit sich bringt und wie sie die Zukunft gestalten wird.

Modernisierung und Humanität im Mittelpunkt

Die gemeinsame Erklärung betont, dass die Koalitionsfraktionen in konstruktiven Verhandlungen bei wichtigen Gesetzesvorhaben eine Einigung erzielt haben, die den Erfordernissen einer modernen Einwanderungsgesellschaft gerecht wird und gleichzeitig die Prinzipien der Humanität und Ordnung wahrt. Diese Äußerungen verdeutlichen den Versuch, die deutschen Einwanderungsgesetze an die gegenwärtigen gesellschaftlichen Erfordernisse anzupassen und dabei gleichzeitig die humanitären Prinzipien zu bewahren.

Kürzere Einbürgerungsfristen

Ein zentraler Bestandteil der Vereinbarung betrifft die Verkürzung der Einbürgerungsfristen. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Zuwanderer künftig nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Möglichkeit erhalten, Staatsbürger zu werden, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Damit wird die bisherige Wartezeit von mindestens acht Jahren um drei Jahre reduziert. Gute Leistungen in Schule oder Beruf, sowie exzellente Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement können nun bereits nach drei Jahren zur Einbürgerung führen. Darüber hinaus müssen diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, ihren ursprünglichen Pass nicht mehr abgeben, was bisher nicht für Menschen aus der Türkei galt.

Erleichterungen bei Abschiebungen

Die Ampel-Koalition plant auch Verfahrensvereinfachungen, um sicherzustellen, dass Abschiebungen nicht mehr in letzter Minute scheitern, beispielsweise weil die betroffenen Personen nicht auffindbar sind. Die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams wird daher von bisher zehn Tagen auf 28 Tage verlängert, um den Behörden mehr Zeit zu geben, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Zusätzlich erhalten Behördenvertreter die Erlaubnis, in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden zu betreten, um eine effizientere Abschiebung zu gewährleisten.

Debatten über Ausnahmeregelungen

Während der Verhandlungen wurden auch Ausnahmeregelungen diskutiert und von den Grünen sowie einigen Abgeordneten der SPD gefordert. Diese Ausnahmen sollen es behinderten Personen und Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, ermöglichen, eingebürgert zu werden, selbst wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Ebenfalls wurde überlegt, ob Personen, die sich in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam befinden, automatisch Anspruch auf einen kostenfreien Pflichtverteidiger haben sollten. Die erweiterte Betretungserlaubnis für die Abholung abzuschiebender Personen stieß ebenfalls auf Kritik seitens der Grünen.

Rechtsbeistand bei Abschiebungen

Eine bedeutende Neuerung betrifft den Rechtsbeistand bei Abschiebungen oder im Ausreisegewahrsam. Sollte bisher keine rechtliche Vertretung vorhanden sein, wird nun ein Rechtsanwalt hinzugezogen, jedoch erst nachdem die betreffende Person in Gewahrsam genommen wurde. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren zu gewährleisten und sicherzustellen, dass jeder Mensch in dieser Situation Zugang zu einer qualifizierten rechtlichen Beratung erhält.

Seenotrettung von Geflüchteten

Zum Abschluss wurde betont, dass die Seenotrettung von Geflüchteten auch weiterhin nicht kriminalisiert werden soll. Dies wurde gesetzlich festgehalten, um sicherzustellen, dass humanitäre Rettungsaktionen auf See nicht behindert werden.

Insgesamt spiegelt diese Einigung der Ampel-Koalition den Versuch wider, die Einwanderungs- und Asylpolitik Deutschlands an die aktuellen Herausforderungen und Bedürfnisse anzupassen. Während einige Kompromisse schmerzhaft sein mögen, zielen sie darauf ab, die Integrationsmöglichkeiten zu verbessern und gleichzeitig die Prinzipien der Humanität und des Rechtsstaats zu wahren. Die genannten Gesetzesänderungen werden im Januar im Bundestag zur Abstimmung stehen und könnten somit bald in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf die Einwanderungsdynamik und die soziale Integration in Deutschland auswirken werden.