Patentstreit führt zu Verkaufsverbot
Ein gravierendes Verkaufsverbot betrifft aktuell die chinesische Lenovo-Gruppe in Deutschland. Im Zuge eines Rechtsstreits mit dem US-Konzern Interdigital hat ein Gericht in München entschieden, dass Lenovo-Produkte mit WWAN-Modul (Wireless Wide Area Network) in Deutschland nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Entscheidung, die auf eine Patentklage von Interdigital zurückgeht, betrifft sowohl Lenovo-Notebooks und -Tablets als auch Smartphones und Handys der Lenovo-Tochter Motorola Mobility.
Patentverletzung und Konsequenzen
Laut Informationen der „Wirtschaftswoche“ hat das Landgericht München Anfang Mai eine einstweilige Verfügung gegen Lenovo erlassen (AZ: 7 O 12029/23). Diese Entscheidung wurde von Interdigital auf ihrer Internetseite publik gemacht. Das Urteil selbst ist noch nicht veröffentlicht, jedoch steht fest, dass Lenovo laut Interdigital Patentanweisungen bezüglich 4G- und 5G-Technologien missachtet habe. Zudem sei Lenovo „ein unwilliger Lizenznehmer“. Josh Schmidt, Chief Legal Officer bei Interdigital, betonte: „Wir respektieren die Entscheidung des Münchner Gerichts, sind aber der Meinung, dass IDC selbst gegen die rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen an Lenovo zu lizenzieren.“
Kautionszahlung ermöglicht vorläufige Vollstreckung
Interdigital hat eine Kaution in Höhe von über vier Millionen Euro beim Landgericht München hinterlegt, was zu einer vorläufigen Vollstreckung des Urteils geführt hat. „Den Beklagten ist es [schon jetzt] verboten, patentverletzende Gegenstände in Deutschland anzubieten […] oder einzuführen. Zudem ist Schadensersatz zu bezahlen“, erklärte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der „Wirtschaftswoche“. Dies resultiert in einem deutschlandweiten Vertriebsverbot für alle Lenovo-Geräte mit dem betroffenen WWAN-Modul.
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Was bleibt im Handel?
Trotz des Verkaufsverbots müssen Lenovo-Produkte mit WWAN-Modul, die bereits im Handel sind, nicht zurückgenommen werden. Diese dürfen weiterhin verkauft werden, bis sie ausverkauft sind. Lenovo hat zudem die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, was den Prozess verlängern könnte.
Dieses Urteil hebt die Bedeutung von Patentkonformität und fairen Lizenzpraktiken hervor. Die Konsequenzen sind ein warnendes Beispiel für Unternehmen weltweit, um ihre Technologien rechtskonform zu entwickeln und zu vertreiben.