„Hadreck“ und „Blödbock“
Münchner Gericht verurteilt Patentanwalt zu Geldstrafe
Das Amtsgericht München hat den Patentanwalt Björn Otto wegen Beleidigung von Grünen-Politikern verurteilt. Nachdem das Gericht zunächst einen Strafbefehl über 45.000 Euro erlassen hatte, muss der 46-Jährige nach seinem Einspruch nun eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen.
Schmähungen auf der Heckscheibe
Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2022, als Otto die Namen des Wirtschaftsministers Robert Habeck und der Außenministerin Annalena Baerbock in „Hadreck“ und „Blödbock“ verballhornte. Diese Beleidigungen präsentierte er auf einem LED-Laufband in der Heckscheibe seines Autos, um gegen die geplante Corona-Impfpflicht zu protestieren. Auf dem Laufband waren neben den Namen und Fotos der beiden Grünen-Politiker auch Bilder von Anton Hofreiter (Grüne), Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) zu sehen.
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Polizeieinsatz und Ermittlungen
Eine Zivilstreife der Münchner Polizei hielt das Fahrzeug an, beschlagnahmte das LED-Laufband und Ottos Handy und übergab den Fall an den Staatsschutz. Der Staatsschutz erkundigte sich bei den fünf betroffenen Politikern, ob sie Strafantrag wegen Beleidigung stellen wollten. Annalena Baerbock, Robert Habeck und Anton Hofreiter entschieden sich dafür, während Olaf Scholz und Christian Lindner darauf verzichteten.
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Rechtslage zur Beleidigung in Deutschland
In Deutschland kann eine Beleidigung nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn die betroffenen Personen Strafanzeige erstatten. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel kritisierte dieses Vorgehen der Ermittler gegenüber der Bild-Zeitung scharf: „Bittet der Staatsschutz Politiker um Strafanzeigen, überschreitet er seine gesetzlichen Befugnisse. Dies ist deshalb besonders schwerwiegend, weil der Staat damit durch Rechtsbruch die Wahrnehmung wichtiger Grundrechte wie Machtkritik und Meinungsfreiheit verfolgen und bestrafen möchte.“
Wiederholte Verfahren wegen Kritik an Grünen-Politikern
In den letzten Jahren kam es wiederholt zu Verfahren gegen Personen, die Grünen-Politiker kritisierten, insbesondere Robert Habeck und Annalena Baerbock. Dabei stellte sich häufig eine Zusammenarbeit zwischen dem Staatsschutz und den Ministern heraus. In mehreren Fällen sprachen die Gerichte die Angeklagten nach zuvor ausgestellten Strafbefehlen frei.
Steinhöfel rät zur Klage gegen den Staatsschutz
Joachim Steinhöfel empfiehlt den Betroffenen, den Staatsschutz zu verklagen: „Die Betroffenen sollten den Staatsschutz verklagen. Und man sollte genau beobachten, welche Politiker diesen übergriffigen Anfragen auch noch Folge leisten.“ Diese Aufforderung unterstreicht die Wichtigkeit, die Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Machtkritik gegen staatliche Übergriffe zu verteidigen.
Der Fall von Björn Otto verdeutlicht die schwierige Balance zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung in Deutschland. Während die Kritik an Politikern ein essenzieller Bestandteil der demokratischen Diskussionskultur ist, gibt es rechtliche Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Das Urteil des Amtsgerichts München ist ein weiterer Beitrag zur Debatte über den Umgang mit politischer Kritik und staatlichen Reaktionen darauf.