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Milliarden für ungenutzte Masken: Ein teurer Fehler

Die Debatte im Bundestag

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden in Deutschland immense Mengen an Atemschutzmasken beschafft. Diese Maßnahmen, die aus heutiger Sicht als überteuert gelten, führten zu einer hitzigen Debatte im Bundestag. Dabei geht es um die enormen Kosten und die Frage, wie es zu diesen Fehlentscheidungen kommen konnte.

Die Ereignisse im März 2020

Im März 2020 stand Deutschland im ersten Lockdown. Der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung war enorm, insbesondere Atemschutzmasken wurden als lebensnotwendig eingestuft. Am 27. März 2020 schrieb das Bundesgesundheitsministerium ein sogenanntes Open-House-Verfahren aus, bei dem alle Anbieter den Zuschlag erhielten, sofern sie die Masken rechtzeitig liefern konnten. Milliarden FFP2-Masken wurden zu einem Stückpreis von 4,50 Euro eingekauft. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kaufte weit mehr Masken als benötigt, dennoch wurden weiterhin Verträge abgeschlossen.

Rechtliche Folgen und Gerichtsurteile

Juristisch versuchte das Bundesgesundheitsministerium, auch unter dem aktuellen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die hohen Bestellungen rückgängig zu machen. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte das Ministerium jedoch zur Zahlung von etwa einer Million Euro nebst Zinsen. Weitere Verfahren sind noch anhängig, was zusätzliche Zahlungen nicht ausschließt.

Stimmen der politischen Parteien

Die Grünen: Andreas Audretsch, Fraktionsvize der Grünen, kritisiert die Maskenbeschaffung scharf. Von den über fünf Milliarden Masken wurden nur 1,7 Milliarden in Deutschland verteilt. Eine Milliarde Masken wurden bereits vernichtet, weitere sollen folgen. Audretsch spricht von einem „Steuerverschwendungsskandal“ und möglichen Strafzahlungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Er nennt es „in Zahlen gegossene Verantwortungslosigkeit“.

Die SPD: Martina Stamm-Fibich (SPD) mahnt zur Besonnenheit und warnt vor einer Hexenjagd. Sie betont, dass der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität hatte und niemand das Ausmaß der Pandemie vorhersehen konnte. Dennoch müsse kritisch aufgearbeitet werden, was damals passiert ist.

Die CDU: Tino Sorge (CDU) verweist auf die katastrophale Marktlage im Jahr 2020. Er kritisiert die Grünen für ihre damaligen Forderungen nach einer besseren Ausstattung der Krankenhäuser, die heute als Doppelmoral dargestellt werden. Sorge betont, dass die 2,3 Milliarden Euro Strafzahlungen lediglich Schätzungen seien und das Urteil des Oberlandesgerichts noch nicht rechtskräftig sei.

Die AfD: Martin Sichert (AfD) fordert eine umfassende Aufklärung und stellt die Maskenbeschaffung in den Kontext der generellen Ablehnung aller Corona-Maßnahmen durch seine Partei. Er verlangt einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Zeit.

Ein teures Erbe

Das Bundesgesundheitsministerium könnte Nachzahlungen von rund 420 Millionen Euro an Maskenlieferanten drohen. Zudem ist die Debatte um die Maskenbeschaffung ein Beispiel für die Herausforderungen und Fehlentscheidungen, die in der hektischen Anfangszeit der Pandemie getroffen wurden. Der Schweizer Unternehmer, der Schutzausrüstung für 670 Millionen Euro an Deutschland verkaufte, ist ein weiterer Hinweis auf die hohen Kosten und möglicherweise überhöhten Preise.

Ausblick

Die Corona-Pandemie soll umfassend aufgearbeitet werden. Einig sind sich die Koalitionspartner, dass eine solche Analyse notwendig ist, auch wenn die Meinungen über die Methoden auseinandergehen. Bundeskanzler Olaf Scholz stellte im ARD-Sommerinterview die Idee eines Bürgerrats in den Raum. Die heutige Debatte im Bundestag zeigt jedoch, dass dies sicherlich nicht die letzte Diskussion zu diesem Thema war.

Die Aussage von Jens Spahn aus der damaligen Zeit, „Wir werden uns viel zu verzeihen haben,“ bleibt weiterhin relevant und spiegelt die komplexen und oft chaotischen Entscheidungen wider, die in der Krise getroffen wurden. Die Aufarbeitung dieser Entscheidungen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen und ist für das Vertrauen in politische Prozesse von großer Bedeutung.