Abgeordnete mehrerer Bundestagsfraktionen haben einen Antrag eingereicht, um Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft zu legalisieren. Der Gesetzentwurf, der der dpa vorliegt, bezeichnet die derzeitige Regelung als „erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung“ und betont die Risiken für die körperliche und seelische Gesundheit Schwangerer.
Geplante Änderungen im Gesetz
Der Vorschlag sieht vor, Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal zu machen. Die verpflichtende Beratung soll erhalten bleiben, jedoch ohne die bisher vorgeschriebene dreitägige Wartezeit zwischen Beratung und Eingriff. Zukünftig soll nur der Arzt oder die Ärztin strafrechtlich belangt werden können, wenn ein Abbruch ohne Beratungsbescheinigung erfolgt, während die Frau straffrei bleibt.
Ein weiterer Aspekt des Entwurfs ist die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Zudem soll die rechtliche Regelung von Abbrüchen aus dem Strafgesetzbuch entfernt und im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, welches bereits die Vorgaben zur Beratung enthält. Diese Reform soll insbesondere Schwangeren helfen, die in Regionen mit wenigen medizinischen Fachkräften leben.
Kritik an der aktuellen Regelung
Aktuell ist ein Schwangerschaftsabbruch laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig, bleibt jedoch innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn eine Beratung erfolgt ist. Ausnahmen bestehen bei medizinischen Indikationen oder nach einer Vergewaltigung. Der Antrag kritisiert die bestehende Gesetzgebung als widersprüchlich. „Selbst bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sind Abbrüche nicht rechtmäßig“, heißt es in dem Entwurf. Dies schreckt viele Mediziner ab und erschwert den Zugang zu den notwendigen Leistungen.
Die verpflichtende Wartezeit von drei Tagen stellt zudem eine zusätzliche Hürde dar, insbesondere für Frauen, die sich spät zur Abtreibung entschließen oder in Regionen mit wenigen Abbruchmöglichkeiten leben.
Unterstützung von Bundesministerin Paus
Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) unterstützt den Vorstoß der Abgeordneten. Sie erklärte: „Frauen müssen eigenständig und selbstbestimmt über ihre Schwangerschaft entscheiden können – und zwar ohne kriminalisiert zu werden.“ Paus betonte, dass diese Haltung von der Mehrheit der Bevölkerung und über Parteigrenzen hinweg geteilt werde.
Kritisch äußerte sie sich jedoch zur eigenen Regierung und bemängelte den fehlenden politischen Willen, eine Reform auf Basis der Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin umzusetzen. „Die Bundesregierung hat es versäumt, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu verabschieden“, so Paus.
Ausblick
Der Antrag könnte einen wichtigen Schritt in Richtung einer liberaleren Gesetzgebung bedeuten. Die verbleibende Zeit bis zur Neuwahl des Bundestags am 23. Februar ist jedoch knapp. Ob der Antrag rechtzeitig beschlossen wird, bleibt offen.