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Philips: Sammelklage von Zehntausenden Betroffenen

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In Deutschland haben sich etwa 20.000 Menschen einer europaweiten Sammelklage gegen den Medizintechnikkonzern Philips angeschlossen. Auslöser ist ein massiver Rückruf von Atemgeräten, der im Sommer 2021 begann. Philips informierte damals darüber, dass sich ein in den Geräten zur Schalldämmung verwendeter Schaumstoff zersetzen und eingeatmet werden könnte. Zudem wurden in einigen Geräten potenziell gesundheitsschädliche Chemikalien festgestellt. Weltweit waren über fünf Millionen Patienten betroffen, darunter etwa 1,2 Millionen in Europa.

Krankenkassen unterstützen Betroffene

Viele Betroffene erfuhren erst vor Kurzem von der Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen. Wie der NDR berichtet, haben Krankenkassen in den letzten Wochen ihre Versicherten angeschrieben, um sie zu informieren. „Sollte die Sammelklage zu einem Erfolg führen, wird Ihnen das Schmerzensgeld ausgezahlt“, hieß es in einem Schreiben der AOK. Die Registrierung ist kostenfrei, und im Fall einer Niederlage entstehen keine Kosten für die Betroffenen. Eine italienische Kanzlei, die die Klage leitet, erhält im Erfolgsfall 25 Prozent des zugesprochenen Schmerzensgelds.

Die deutsche Kanzlei Hemmerich & Rohde, die Teil des Anwaltsnetzwerks hinter der Klage ist, bestätigte, dass sich bereits 20.000 Patienten registriert haben. Sie unterstützt zusammen mit den Krankenkassen eine Online-Plattform zur Anmeldung.

Vorteile in Italien

Auch Tausende Betroffene aus Ländern wie Italien, Belgien, Spanien und Schweden haben sich der Klage angeschlossen. Italien ist für solche Klagen besonders vorteilhaft, da dort die Nutzung eines „fehlerhaften“ Geräts für eine Entschädigungsforderung ausreicht. In Deutschland hingegen müssen Betroffene konkret nachweisen, dass sie durch das Gerät geschädigt wurden, was den Prozess erheblich erschwert. Philips betont ebenfalls die Bedeutung dieses Nachweises.

Philips‘ juristische Gegenmaßnahmen

Der Schritt der Krankenkassen, ihre Versicherten über die Klage zu informieren, wurde von Philips kritisiert. Das Unternehmen hat laut NDR rechtliche Schritte eingeleitet und eine große US-Kanzlei beauftragt. Philips beantragte beim Sozialgericht München eine einstweilige Anordnung, um den Krankenkassen zu untersagen, solche Informationsschreiben weiterhin zu verschicken. Auf Anfrage erklärte Philips, dass laufende Verfahren nicht kommentiert würden. Grundsätzlich hob der Konzern jedoch hervor, dass „die bisherigen Testergebnisse keine nennenswerten Gesundheitsschäden bei den Patienten“ gezeigt hätten.

Zeitdruck durch Verjährungsfrist

Dominik Schirmer von der AOK Bayern äußerte sich überrascht über das juristische Vorgehen von Philips: „Wir als Krankenkasse sind es gewohnt, dass wir uns bei Problemen länger mit Herstellern von Medizinprodukten auseinandersetzen müssen, aber hier will man wohl verhindern, dass wir unsere Versicherten umfassend beraten.“ Auch die BARMER erklärte, dass sie sich verpflichtet sehe, die Rechte und Sicherheit ihrer Versicherten zu unterstützen.

Die Zeit drängt: Die Verjährungsfrist für Ansprüche endet am 31. Dezember dieses Jahres. Eine Entscheidung des Sozialgerichts München über den Antrag von Philips wird bis dahin erwartet. Das Ergebnis könnte entscheidend für die weiteren Schritte der betroffenen Patienten sein.