Schweden geht einen ungewöhnlichen Schritt: Das skandinavische Land hat als erstes Land weltweit beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Markenschutz für seinen Namen beantragt. Ziel ist es, Verwechslungen mit gleichnamigen Orten, wie Sweden in Arkansas (USA), zu vermeiden. Die staatliche Tourismusagentur Visit Sweden argumentiert, dass der Name des Landes klar mit einem beliebten Reiseziel verbunden sei und daher markenrechtlich geschützt werden solle.
Juristische Hürden
Die EU-Markenrichtlinie stellt jedoch eine Herausforderung dar. Sie besagt, dass geografische Bezeichnungen, die auf eine Herkunft hinweisen, nicht als Marke geschützt werden dürfen. Trotzdem verweist Visit Sweden auf zahlreiche Beispiele, bei denen geografische Namen bereits markenrechtlich geschützt wurden. Dazu zählen das Matterhorn, die Côte d’Azur oder Neuschwanstein, das 2019 erfolgreich als Marke eingetragen wurde.
„Es ist höchste Zeit, dass das geografische Rätselraten ein Ende hat“, heißt es von Visit Sweden. Der Markenschutz solle sicherstellen, dass der Name „Schweden“ eindeutig dem Land zugeordnet wird.
Verwechslungen vermeiden
Die Initiative ist auch eine Reaktion auf zahlreiche Berichte über verwirrte Reisende. Touristen, die Schweden in Skandinavien besuchen wollten, landeten stattdessen in einem der sieben Orte namens Sweden in den USA. Visit Sweden möchte solche Missverständnisse künftig verhindern und die Marke Schweden stärker positionieren.
Internationale Auswirkungen
Sollte der Antrag erfolgreich sein, könnte dies einen Präzedenzfall schaffen. Was, wenn andere Länder dem schwedischen Beispiel folgen? Deutschland könnte beispielsweise Markenschutz für „Berlin“ beantragen, einen Namen, den über 50 Orte weltweit tragen. Auch „America“ oder „Paris“ könnten betroffen sein. Die Frage bleibt, wie weitreichend die Konsequenzen für andere Länder und Regionen sein könnten.
Entscheidung mit Signalwirkung
Ob das EUIPO dem Antrag zustimmen wird, ist ungewiss. Sollte Schweden den Markenschutz erhalten, könnte dies die Regeln für geografische Bezeichnungen neu definieren. Klar ist: Der Antrag zeigt, wie sehr Länder daran interessiert sind, ihre Identität auch rechtlich zu schützen. Die Entscheidung des EUIPO wird mit Spannung erwartet.