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Gerechte Zuschläge: Gericht stärkt Teilzeitkräfte

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Das Bundesarbeitsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Teilzeitbeschäftigten erheblich stärkt. Künftig müssen Teilzeitkräfte bereits ab der ersten Überstunde Überstundenzuschläge erhalten. Das Urteil schützt Teilzeitangestellte vor Diskriminierung und hat Signalwirkung für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.

Hintergrund: Eine Pflegekraft klagt

Die Entscheidung basiert auf dem Fall einer Pflegerin aus Hessen, die bei einem ambulanten Dialyseanbieter arbeitet. Mit einem Teilzeitpensum von 40 Prozent einer Vollzeitstelle leistete sie 129 Überstunden. Laut Tarifvertrag ihres Arbeitgebers gab es Zuschläge jedoch nur, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wurde. Weder Zuschläge noch eine Zeitgutschrift wurden ihr gewährt.

Die Klägerin fühlte sich benachteiligt – sowohl als Teilzeitkraft als auch als Frau. Sie argumentierte, dass die Regelung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, da Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten. „Ich möchte nicht anders behandelt werden als meine Vollzeitkollegen“, erklärte sie.

Urteil: Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz

Die Richter in Erfurt entschieden zugunsten der Klägerin. Sie erklärten, dass Regelungen, die Teilzeitkräfte schlechter stellen als Vollzeitbeschäftigte, nur bei sachlich gerechtfertigten Gründen zulässig sind. Fehlen solche Gründe, verstoßen diese gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Gericht sah zudem eine „mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts“, da Teilzeitbeschäftigte in Deutschland zu einem Großteil Frauen sind. Solche Regelungen, so das Gericht, widersprechen dem Diskriminierungsverbot und seien unzulässig.

Die Klägerin erhielt eine Zeitgutschrift für ihre Überstunden und eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro. Ihre Forderung nach einem Vierteljahresgehalt (ca. 4500 Euro) wurde jedoch abgelehnt.

Auswirkungen auf die Arbeitswelt

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts arbeiten in Deutschland über 12 Millionen Menschen in Teilzeit – ein Großteil davon Frauen. Tarifverträge, die Überstundenzuschläge nur ab Überschreiten der Vollzeitarbeitszeit vorsehen, könnten nun angepasst werden müssen.

Das Urteil zeigt, dass Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und dass Unternehmen diskriminierende Regelungen überdenken müssen. Es sendet ein starkes Signal für mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um Diskriminierung im Arbeitsrecht abzubauen“, kommentierte eine Arbeitsrechtlerin.

Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht eine Lücke im Schutz von Teilzeitkräften geschlossen und den Weg für eine fairere Behandlung geebnet.