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Ab September 2024: Neue Handgepäck-Regeln

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Was Fluggäste wissen müssen

Ab dem 1. September 2024 treten in der Europäischen Union und Großbritannien neue Handgepäckregelungen in Kraft, die für alle Reisenden von großer Bedeutung sind. Diese Neuerungen betreffen sowohl die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck als auch die Größe und das Gewicht der Gepäckstücke. Insbesondere für Vielflieger, die sich an die bisherigen Regelungen gewöhnt haben, sind diese Änderungen essenziell zu kennen, um unnötige Komplikationen am Flughafen zu vermeiden.

Verschärfte Flüssigkeitsregelungen

Seit der Einführung der strengen Regelungen für Flüssigkeiten im Handgepäck im Jahr 2006 gab es schrittweise Lockerungen, die es Passagieren ermöglichten, unter bestimmten Bedingungen bis zu zwei Liter Flüssigkeiten im Handgepäck mitzuführen. Grund hierfür waren die neuen, fortschrittlichen Scanner an den Sicherheitskontrollen, die eine präzisere Kontrolle der mitgeführten Gegenstände ermöglichten. Doch diese Lockerungen werden nun wieder zurückgenommen.

Ab dem 1. September 2024 dürfen Fluggäste an allen europäischen und britischen Flughäfen Flüssigkeiten nur noch in Behältern mit maximal 100 Millilitern Fassungsvermögen mit sich führen. Diese Behälter müssen wie zuvor in einem verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter verpackt sein. Der Beutel darf maximal 20 x 20 Zentimeter groß sein und pro Passagier ist nur ein Beutel erlaubt. Zusätzlich müssen diese Beutel an vielen Flughäfen aus dem Handgepäck entnommen und separat durchleuchtet werden, ähnlich wie elektronische Geräte wie Laptops.

Einige Flughäfen, die mit modernen Computertomographie-Scannern (CT-Scannern) ausgestattet sind, wie beispielsweise der Flughafen Hamburg oder der London City Airport, erlauben es weiterhin, Flüssigkeiten im Handgepäck zu belassen. Die 100-Milliliter-Regel bleibt jedoch auch hier bestehen. Laptops müssen an diesen Flughäfen nicht mehr ausgepackt werden.

Der Grund für diese erneute Verschärfung der Bestimmungen liegt in Zweifeln an der Zuverlässigkeit der neuen Scanner. Bis diese Zweifel ausgeräumt sind, müssen alle Passagiere wieder auf die strengeren Vorschriften zurückgreifen. Eine praktische Alternative für Reisende sind feste Pflegeprodukte wie Seifen, Shampoos oder Duschgele, da diese nicht unter die Definition von Flüssigkeiten fallen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind zudem Medikamente, die während des Flugs eingenommen werden müssen, sowie Babynahrung. Es bleibt jedoch offen, ob zur Mitnahme von Babynahrung auch ein Baby mit an Bord sein muss, da viele Fluggesellschaften dies nicht explizit regeln.

Einheitliche Regeln für Größe und Gewicht des Handgepäcks

Neben den Flüssigkeitsregelungen ändern sich ab dem 1. September 2024 auch die Bestimmungen bezüglich der Größe und des Gewichts von Handgepäckstücken. Bisher oblag die Festlegung dieser Regelungen den jeweiligen Fluggesellschaften, was insbesondere bei Flügen mit Zwischenstopps zu Unannehmlichkeiten führte, wenn unterschiedliche Vorgaben galten. Diese uneinheitliche Praxis wird nun vereinheitlicht, um den Reisenden mehr Planungssicherheit zu bieten.

Künftig dürfen Handgepäckkoffer maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und ein Gewicht von zehn Kilogramm nicht überschreiten. Diese Standardisierung macht das Fliegen insbesondere bei Umsteigeverbindungen unkomplizierter, da die Passagiere nun europaweit einheitliche Vorgaben berücksichtigen können. Bisher erlaubten einige Fluggesellschaften, vor allem bei internationalen Flügen, größere Gepäckstücke, während bei Inlandsflügen strengere Maße galten.

Eine bedeutende Änderung betrifft auch die Mitnahme eines zusätzlichen kleinen Handgepäckstücks. Ab dem 1. September dürfen Passagiere neben dem Handgepäckkoffer auch eine kleine Tasche wie eine Handtasche, Laptoptasche oder einen kleinen Rucksack mit an Bord nehmen. Diese Tasche muss unter den Vordersitz passen und darf die Maße von 40 x 30 x 15 Zentimeter nicht überschreiten. Diese Regelung ist besonders für Passagiere von Billigfluggesellschaften relevant, die bisher entweder auf eine Handtasche verzichten oder den Koffer kostenpflichtig aufgeben mussten.

Ob Fluggesellschaften, die bisher großzügigere Gewichtsgrenzen für Handgepäck hatten, wie etwa British Airways mit bis zu 23 Kilogramm, ihre Vorgaben anpassen werden, bleibt abzuwarten. Für Lufthansa-Passagiere hingegen bedeutet die neue Regelung eine Erleichterung, da sie künftig zwei Kilogramm mehr Handgepäck mitnehmen dürfen – bisher lag das Limit bei acht Kilogramm.

Die neuen Handgepäckregelungen ab dem 1. September 2024 bringen sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen für Reisende mit sich. Während die strikteren Vorgaben für Flüssigkeiten eine Rückkehr zu den alten Regeln bedeuten, stellen die einheitlichen Größen- und Gewichtsbegrenzungen eine Vereinfachung für Passagiere dar. Um Missverständnisse und Ärgernisse am Flughafen zu vermeiden, sollten sich Reisende rechtzeitig mit den neuen Bestimmungen vertraut machen und entsprechend planen. Insbesondere Vielflieger und Passagiere von Billigfluggesellschaften profitieren von den Neuerungen, da sie künftig ein zusätzliches kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen, ohne dafür extra bezahlen zu müssen.