Das deutsche Kindergeldsystem steht vor einer radikalen Veränderung, die ab dem Jahr 2024 greifen soll. Die Bundesregierung plant die Abschaffung des bisherigen Kindergelds und die Einführung eines völlig neuen Unterstützungsmechanismus für Familien. In diesem Artikel werden wir die geplanten Änderungen im Detail betrachten und ihre potenziellen Auswirkungen auf Eltern und Kinder analysieren.
Die jüngste Kindergelderhöhung im Jahr 2023
Zu Beginn des Jahres 2023 hat die Bundesregierung eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen, die den Eltern eine monatliche Aufstockung von 31 Euro pro Kind beschert. Dies entspricht insgesamt 250 Euro pro Monat und Kind. Zudem wurde der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen eingeführt. Doch bereits für das Jahr 2024 ist eine tiefgreifende Veränderung des Kindergeldsystems geplant.
Die Abschaffung des herkömmlichen Kindergelds ab 2024
Die geplante Reform sieht die komplette Abschaffung des traditionellen Kindergelds vor und die Einführung eines neuen, noch nicht näher spezifizierten Systems. Statt des bisherigen Kindergelds sollen Eltern ab 2024 eine Zahlung von bis zu 630 Euro pro Kind erhalten. Diese Neuerung hat das Potenzial, das Leben von Familien grundlegend zu verändern, und wirft zahlreiche Fragen auf.
Kindergrundsicherung ab 2025
Die Bundesregierung argumentiert, dass das derzeitige Kindergeldsystem zu komplex und unübersichtlich ist. Daher plant sie eine umfassende Reform, die verschiedene Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets zusammenführt. Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung des bürokratischen Aufwands für Eltern, indem ein einfacher Online-Antrag eingeführt wird.
Ab 2025 soll die sogenannte Kindergrundsicherung das herkömmliche Kindergeld vollständig ersetzen. Diese neue Form der Unterstützung wird aus zwei Teilen bestehen: einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag und einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbeitrag. Doch die genaue Höhe dieser Beträge ist noch unklar.
Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbeitrag
Der Kindergarantiebetrag, wie der Name schon sagt, wird garantiert und soll das bisherige Kindergeld ersetzen. Er beläuft sich auf 250 Euro pro Monat und Kind und ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Dies bedeutet, dass jede Familie diesen Betrag erhalten wird.
Der Kinderzusatzbeitrag hingegen wird einkommensabhängig sein und alle anderen Zusatzleistungen abdecken. Er wird altersabhängig sein, was bedeutet, dass ältere Kinder einen höheren Zusatzbeitrag erhalten werden. Laut Schätzungen des Familienministeriums könnten kleine Kinder bis zu 530 Euro pro Monat erhalten, während ältere Kinder, sogar bis zum Alter von 27 Jahren (wenn sie noch studieren), bis zu 636 Euro monatlich erhalten könnten.
Direkte Auszahlung an Kinder
Eine weitere bemerkenswerte Änderung betrifft Kinder, die nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben. Diese sollen das neue „Kindergeld“ direkt auf ihr eigenes Bankkonto überwiesen bekommen. Dies betrifft insbesondere junge Erwachsene, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und in einer Wohngemeinschaft oder einer eigenen Wohnung leben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Gesetz noch nicht verabschiedet ist und sich die Details der Reform möglicherweise noch ändern können.
Die geplante Reform des Kindergeldsystems birgt sowohl Chancen als auch Unsicherheiten für Familien. Während die Vereinfachung des Antragsverfahrens und die Einführung eines einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrags positiv bewertet werden, sind viele Eltern besorgt über die genauen Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich diese Reform in der Praxis auswirkt und ob sie tatsächlich den angestrebten Nutzen für Familien bringt.