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Bürgergeld-Verschärfungen

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Strengere Regeln für Beziehende beschlossen

Das Bundeskabinett hat neue Verschärfungen für das Bürgergeld beschlossen, die härtere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger vorsehen, die zumutbare Arbeitsangebote ablehnen. Diese Reform stellt eine bedeutende Änderung im deutschen Sozialsystem dar und soll nach dem Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Höhere Strafen für die Verweigerung von Arbeitsangeboten

Die Regierung sieht vor, dass Bürgergeld-Beziehende künftig mit strengeren Sanktionen rechnen müssen, wenn sie ohne triftigen Grund Arbeitsangebote, Ausbildungsplätze oder Maßnahmen ablehnen. Laut den neuen Regelungen wird die Grundsicherung im Falle einer Ablehnung um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Diese unmittelbare Strafe soll die Motivation erhöhen, zumutbare Arbeitsangebote anzunehmen.

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Eine Änderung betrifft zudem die Definition von zumutbaren Arbeitsstellen. Künftig sollen auch Stellen, die mit einem längeren Arbeitsweg verbunden sind, als zumutbar eingestuft werden. Hier will die Regierung verhindern, dass Arbeitsuchende Angebote aufgrund der Entfernung ablehnen.

Verkürzung der Karenzzeit für eigenes Vermögen

Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Karenzzeit für das eigene Vermögen. Bisher konnten Bürgergeld-Beziehende für einen Zeitraum von zwölf Monaten über bestimmte Vermögenswerte verfügen, ohne diese für den Lebensunterhalt einsetzen zu müssen. So lag die Grenze für Alleinstehende bei 40.000 Euro. Künftig soll diese Karenzzeit jedoch auf sechs Monate verkürzt werden. Das bedeutet, dass Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger schneller auf ihr Vermögen zurückgreifen müssen.

Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Ein zentrales Ziel der Reform ist auch die verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit unter den Bürgergeld-Beziehenden. Wer nachweislich Schwarzarbeit leistet, muss ebenfalls mit einer Kürzung seiner Leistungen rechnen. Genauere Details zu den geplanten Maßnahmen nannte das Arbeitsministerium zunächst nicht.

Um die Schwarzarbeit effektiver zu bekämpfen, sollen Jobcenter dazu verpflichtet werden, Fälle von Verdacht auf Schwarzarbeit an den Zoll zu melden. Der Zoll übernimmt in Deutschland die Ermittlungen rund um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, und diese Zusammenarbeit soll in Zukunft intensiviert werden.

Bundesminister Heil: Vermittlung bleibt zentral

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, dass die Vermittlung und Qualifizierung von Bürgergeld-Beziehenden weiterhin im Zentrum des Programms stehen. „Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen“, erklärte Heil. Die Verschärfungen seien notwendig, um den Missbrauch des Sozialsystems zu verhindern und gleichzeitig diejenigen zu unterstützen, die bereit sind, sich aktiv in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können, müssen sie noch das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vom Bundestag beschlossen werden. Es wird erwartet, dass die Änderungen zum Jahreswechsel wirksam werden. Die Regierung setzt dabei auf „wertvolle Hinweise aus der Praxis“, um die Effektivität des Bürgergelds zu steigern und Missbrauch einzudämmen.

Mit diesen Verschärfungen reagiert die Regierung auf Kritiken, die das Bürgergeld als zu großzügig einstufen. Die geplanten Änderungen sollen einerseits Anreize schaffen, Arbeitsangebote anzunehmen, und andererseits den Missbrauch durch Schwarzarbeit verhindern.