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Das Aus für Kirschlorbeer in der Schweiz ab September – Könnte Deutschland folgen?

Einwanderer in den heimischen Gärten: Der Kirschlorbeer und andere

In den Vorgärten Deutschlands ist ein grüner Star kaum zu übersehen: die Lorbeerkirsche, besser bekannt als Kirschlorbeer. Dieses immergrüne Gewächs, das dichte Hecken formt und damit zunehmend an Popularität gewonnen hat, steht nun jedoch in der Schweiz vor dem Aus. Mit Beginn des Septembers 2024 tritt dort ein Verbot für die Einfuhr, den Verkauf und die Verbreitung dieser und anderer invasiver Arten in Kraft.

Die Schweizer Initiative gegen invasive Neophyten

Das schweizerische Verbot, das neben der Lorbeerkirsche auch den Schmetterlingsflieder und den Blauglockenbaum betrifft, zielt darauf ab, die Ausbreitung invasiver, nicht heimischer Pflanzen zu unterbinden. „Die Weitergabe bestimmter invasiver fremder Pflanzenarten an Dritte ist untersagt – dazu zählt der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr“, erklärte der Schweizer Bundesrat. Die entsprechende Verordnungsanpassung schließt auch eine generelle Nutzung dieser Pflanzen in der Umwelt aus: Sie dürfen nicht mehr in den Handel gebracht, gepflanzt oder vermehrt werden. Überdies sind Einfuhrkontrollen angedacht.

Die Lorbeerkirsche (Prunus laurocerasus)

Bestehende Pflanzenbestände bleiben unangetastet

Für bereits in Schweizer Gärten etablierte Exemplare dieser Pflanzenarten gilt das Verbot nicht. Ziel der Verordnungsänderung ist es, die Neuzuführung und damit die weitere Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Pflanzen zu verhindern, wie vom Bundesrat verlautbart wurde.

Der Schmetterlingsflieder (lateinisch: Buddleja davidii)

Die Lage in Deutschland: Ein ähnliches Verbot denkbar?

Obwohl in Deutschland ebenfalls diverse Pflanzenarten existieren, die aufgrund ihrer invasiven Eigenschaften EU-weite Besitz- und Handelsverbote nach sich ziehen könnten, befinden sich weder Kirschlorbeer, Schmetterlingsflieder noch Blauglockenbaum aktuell auf einer solchen Liste. Sie werden allerdings vom Bundesamt für Naturschutz als potentiell invasiv betrachtet. Auf Nachfrage von MyHomebook.de versicherte das Bundesamt, dass sich aus dieser Einstufung momentan keine direkten Verbote für Besitz oder Handel ableiten lassen. Sollten diese Pflanzen jedoch in der freien Natur auftreten, müsste individuell geprüft werden, inwiefern sie eine Bedrohung für andere Pflanzen darstellen könnten.

Der Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa, Syn.: Paulownia imperialis)

Das bevorstehende Verbot in der Schweiz markiert einen entscheidenden Schritt im Umgang mit invasiven Pflanzenarten. Während es in Deutschland derzeit keine unmittelbaren Bestrebungen gibt, ein vergleichbares Verbot einzuführen, verdeutlicht die Situation die Notwendigkeit einer fortlaufenden Bewertung der Auswirkungen solcher Pflanzen auf die heimische Flora. Die Entwicklung in der Schweiz könnte somit ein Vorbote für zukünftige regulative Maßnahmen auch in anderen Ländern sein, um die heimische Biodiversität zu schützen und invasive Arten einzudämmen.