In einer entscheidenden Entwicklung hat das Bundesverwaltungsgericht in Kiel den Bau des kontrovers diskutierten LNG-Terminals nahe der Insel Rügen temporär eingestellt. Dieser Schritt, resultierend aus einem Eilverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am 11. Januar, markiert einen signifikanten Meilenstein in der fortlaufenden Diskussion um Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland.
Ursache des Baustopps
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht der Bau einer Pipeline, die das Terminal mit der Ostsee und dem Greifswalder Bodden verbinden soll. Gewöhnlich gilt in diesem Bereich ein Bauverbot von Januar bis März aufgrund der Laichzeit der Heringe. Die Entscheidung des Gerichts, die Bauarbeiten vorläufig zu unterbinden, schützt damit auch das maritime Ökosystem während dieser sensiblen Periode.
Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe
Sascha Müller-Kraenner, der Geschäftsführer der DUH, hob in einer Pressemitteilung hervor, dass dieser Baustopp einen wichtigen Teilerfolg für den Umwelt- und Klimaschutz darstellt: „Dieser temporäre Baustopp ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Die dadurch gewonnene Zeit sollte dazu genutzt werden, um das Gesamtprojekt einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Es ist offensichtlich, dass das LNG-Terminal auf Rügen keinen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit leistet, wohingegen die ökologische Belastung ständig zunimmt.“ Weiterhin appellierte er an die Bundes- und Landesregierungen, das Projekt endgültig aufzugeben.
Deutschlands Fokus auf LNG
Angesichts der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland im Kontext des Ukraine-Konflikts hat sich die Bundesregierung zunehmend auf die Erschließung von Flüssiggasquellen konzentriert. Dazu zählt auch der Aufbau von Infrastrukturen für LNG-Importe, wie das geplante Terminal bei Rügen. Trotz des hohen finanziellen Einsatzes bilden diese Terminals bisher nur einen geringen Anteil an den Gasimporten Deutschlands.
Rechtliche Herausforderungen
Mehrere Klagen der DUH gegen den Bau von LNG-Terminals wurden bisher eingereicht, wobei der aktuelle Gerichtsbeschluss den ersten großen Erfolg darstellt. Frühere rechtliche Verfahren endeten oft nicht im Sinne der Umweltschutzorganisation.
Bedenken bezüglich der Projektanträge
Bereits im Dezember legte die DUH formellen Einspruch gegen das Terminal-Projekt ein. Beanstandet wurden insbesondere unvollständige oder fehlende Analysen und Gutachten in den Antragsunterlagen. „Das Unternehmen Deutsche Regas hat es versäumt, Risikoszenarien umfassend zu analysieren. Ebenso sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikominimierung unzureichend“, so Müller-Kraenner. Er bezeichnete die mangelhafte Sorgfalt in den Unterlagen als alarmierend, insbesondere da die Terminalschiffe nahe mehrerer Naturschutzgebiete und eines stark frequentierten Fähranlegers geplant waren.
Der temporäre Stopp des Baus des LNG-Terminals auf Rügen ist ein bedeutsamer Moment im Streben nach Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland. Während die Bundesregierung bemüht ist, die nationale Energieversorgung zu sichern, unterstreicht dieser Fall die Wichtigkeit, Umweltaspekte und die Sicherheit der Bürger in solchen Großprojekten nicht außer Acht zu lassen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt ein deutliches Zeichen: Umweltbelange sind in der Planung und Durchführung von Infrastrukturvorhaben unbedingt zu berücksichtigen.