/

Frauen-Fitnessstudio verweigert Transfrau Mitgliedschaft

frauen-fitnessstudio-verweigert-transfrau-mitgliedschaft

Ereignisse im „Lady’s First“ in Erlangen

Im März versuchte die Transfrau „Laura H.“, die biologisch männlich ist, im Frauen-Fitnessstudio „Lady’s First“ in Erlangen Mitglied zu werden. Laura H. schlug vor, beim Duschen eine Badehose zu tragen, doch die Betreiberin Doris Lange wies dies zurück, um den Schutzraum ihrer weiblichen Kundinnen zu erhalten. „Ein biologischer Mann gehört weder in die Umkleide, noch in die Dusche oder den Trainingsbereich“, erklärte Lange.

Rechtliche Herausforderungen und Drohungen

Nach der Ablehnung wandte sich Laura H. an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Diese empfahl, dass Doris Lange 1.000 Euro Entschädigung zahlen solle. Zudem forderten die Anwälte von Laura H. 2.500 Euro Schadensersatz und 5.000 Euro Strafe, falls weiterhin Transfrauen der Zugang verwehrt werde.

Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz

Die Anwältinnen von Laura H., Friederike Boll und Katrin Giere, drohten der Presse mit rechtlichen Schritten, sollten „falsche Tatsachen“ über ihre Mandantin verbreitet werden. Sie betonten, dass die Presse Laura H. nicht als Mann bezeichnen oder misgendern dürfe, da dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstelle.

Seit 2022 ist Ferda Ataman die Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung

Unterstützung für Doris Lange und ihr Studio

Der Vorfall zog große mediale Aufmerksamkeit auf sich. Frauenrechtsaktivistinnen warnen seit Langem, dass das Selbstbestimmungsgesetz der Ampelregierung Frauenschutzräume gefährden könnte. Viele Kundinnen von „Lady’s First“ unterstützten Doris Lange und drohten mit Kündigung, falls ein biologischer Mann im Studio zugelassen werde.

Die Initiative „Frauenheldinnen“ kritisierte in einem offenen Brief an die Antidiskriminierungsbeauftragte den Vorschlag Atamans. Sie betonten, dass Frauen ein Recht auf männerfreie Räume hätten und dass Geschlecht und Geschlechtsidentität nicht gleichzusetzen seien.

Trans-Frau Laura H. möchte gerne erzwingen, mit den Kundinnen des Fitnessstudios gemeinsam duschen zu dürfen. Die betroffene weibliche Kundschaft wurden dabei nicht gefragt.

Spendenaktion und rechtliche Unterstützung

Um die hohen Verfahrenskosten zu decken, startete Doris Lange eine Spendenaktion. Innerhalb kurzer Zeit kamen rund 32.000 Euro zusammen. Diese finanzielle Unterstützung gab Lange Hoffnung, den bevorstehenden Rechtsstreit bewältigen zu können.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unterstützte Lange und erklärte im ZDF Morgenmagazin: „Betreiber können, wie heute auch, selber entscheiden, wer Zugang erhält und wer nicht.“ Ein Verweis auf das biologische Geschlecht sei dabei erlaubt.

Notwendigkeit geschützter Frauenzonen

Der Fall im „Lady’s First“ verdeutlicht die Herausforderungen und Konflikte, die das Selbstbestimmungsgesetz mit sich bringt. Doris Lange möchte weiterhin sicherstellen, dass ihr Fitnessstudio ein sicherer Ort für Frauen bleibt. „Ich bin sehr gespannt, wie es jetzt rechtlich weitergeht“, so Lange. Die kommenden Gerichtsentscheidungen könnten weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle und die Auslegung des Selbstbestimmungsgesetzes haben.

Mehr zum Thema: Grundlegende Entscheidung des russischen Obersten Gerichtshofs verbietet LGBTQ+ Aktivismus

Der Schutz von Frauenzonen und die Anerkennung der Rechte von Transpersonen müssen in einer ausgewogenen und respektvollen Weise behandelt werden, um die Bedürfnisse und Rechte aller Beteiligten zu wahren.