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In Automaten: Vergiftete Gummibärchen in Hessen

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Behörden warnen vor Muscimol

In Hessen sind vergiftete Gummibärchen mit dem halluzinogenen Giftstoff Muscimol in Automaten verkauft worden. Diese Fruchtgummis, die in acht Verkaufsautomaten im Wetteraukreis nahe Frankfurt am Main angeboten wurden, führten zu einem ernsten Zwischenfall. Ein junger Mann erlitt nach dem Verzehr der Süßigkeiten Vergiftungserscheinungen und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Behörden warnen nun vor den gravierenden gesundheitlichen Risiken.

Muscimol: Gefahr durch halluzinogene Gummibärchen

Nach dem Krankenhausaufenthalt des betroffenen jungen Mannes, der die Gummibärchen gekauft und konsumiert hatte, wurde der Vorfall gemäß dem Infektionsschutzgesetz dem Gesundheitsamt gemeldet. Eine Untersuchung durch die Lebensmittelüberwachung des Wetteraukreises ergab, dass die Gummibärchen den psychoaktiven Stoff Muscimol enthielten. Dieser Giftstoff kann nicht nur Halluzinationen auslösen, sondern auch starke psychische und physische Auswirkungen haben. Vergiftungserscheinungen sind bei Muscimol typisch, da es das zentrale Nervensystem beeinflusst.

Behördliche Warnung bereits im Vorfeld

Bereits Mitte August hatten die Behörden vor dem Konsum solcher Gummibärchen gewarnt. Diese Produkte waren ursprünglich nur im Onlinehandel erhältlich, wurden aber nun auch in öffentlich zugänglichen Automaten angeboten. Besonders für Kinder stellen die Süßigkeiten eine ernste Gefahr dar, betonten die Behörden. Der Betreiber der betroffenen Automaten wurde angewiesen, das Produkt umgehend aus dem Sortiment zu nehmen.

Betreiber: „Zum Sammeln gedacht“

Der Betreiber der Automaten, in denen die halluzinogenen Gummibärchen verkauft wurden, behauptete, dass die Produkte „nur zum Sammeln gedacht“ gewesen seien. Unabhängig von dieser Aussage wurde jedoch sofort eine europaweite Warnmeldung herausgegeben. Die gefährlichen Fruchtgummis sind inzwischen nicht mehr an den betroffenen Automaten erhältlich.

Vorsicht bei Produkten aus Automaten

Die Behörden raten dringend zur Vorsicht bei ungewöhnlichen Produkten in Verkaufsautomaten. „Wenn Sie Zweifel an der Unbedenklichkeit eines Produkts haben, sollten Sie es nicht konsumieren“, so die Behörde. Zudem wird empfohlen, verdächtige Artikel unverzüglich den zuständigen Stellen zu melden. Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, sei lediglich eine Gewerbeanmeldung nötig, erklärte der Wetteraukreis. Dennoch liegt die Verantwortung für die angebotenen Produkte klar beim Betreiber.

Die betroffenen Automaten befinden sich im Wetteraukreis, der nahe Frankfurt am Main liegt. Es bleibt abzuwarten, ob noch weitere ähnliche Fälle in der Region auftreten.