Die kanadische Lebensmittelaufsichtsbehörde (CFIA) hat einen Rückruf von Energydrinks der Marke Monster angekündigt. Grund sind Bedenken hinsichtlich des Koffeingehalts und der unzureichenden zweisprachigen Kennzeichnung.
Am Freitag erklärte die CFIA, dass der Rückruf alle koffeinhaltigen Geschmacksrichtungen von Monster Energy Drinks betrifft, die nicht ordnungsgemäß in Englisch und Französisch gekennzeichnet sind. In der Erklärung der CFIA heißt es: „Die betroffenen Produkte werden vom Markt genommen, weil sie die Grenzwerte für Koffein und die Kennzeichnungsvorschriften nicht einhalten.“
Den Verbrauchern wird empfohlen, die betroffenen Produkte nicht zu trinken, zu verteilen oder zu servieren. Stattdessen sollten sie sie entweder entsorgen oder an die Verkaufsstelle zurückbringen. Trotz des Rückrufs wurden laut der CFIA keine Krankheiten im Zusammenhang mit dem Konsum dieser Getränke gemeldet.
Wenn Sie sich nach dem Genuss eines Monster Energy Drinks unwohl fühlen, sollten Sie einen Arzt konsultieren. Die CFIA warnt: „Übermäßiger Koffeinkonsum kann schädlich sein, insbesondere für Kinder, schwangere oder stillende Personen und Menschen, die empfindlich auf Koffein reagieren. Ein übermäßiger Konsum kann Symptome wie Schlaflosigkeit, Reizbarkeit, Kopfschmerzen und Angstzustände hervorrufen.“
Dieser Rückruf folgt kurz nach einem anderen, der von der CFIA für die Energy-Drink-Marke Alani Nu herausgegeben wurde. Auch bei dieser Marke waren der Koffeingehalt und die zweisprachige Kennzeichnung aller koffeinhaltigen Geschmacksrichtungen nicht konform. Auch andere Energydrinks wie Bang, C4, Cocaine, Fast Twitch, Ghost und Ryse Fuel wurden kürzlich zurückgerufen.
Gemäß den Richtlinien von Health Canada sollten Energy Drinks nicht mehr als 180 Milligramm Koffein enthalten. Mehrere der im vergangenen Monat zurückgerufenen Marken überschritten jedoch diesen Grenzwert, wobei einige einen Koffeingehalt von über 300 mg erreichten.
Angesichts der jüngsten Rückrufe werden die Verbraucher daran erinnert, sich zu informieren und bei der Wahl von Energydrinks Vorsicht walten zu lassen. Angesichts der strengen Vorschriften der kanadischen Gesundheitsbehörde zum Koffeingehalt und der zweisprachigen Etikettierung ist es für die Hersteller unerlässlich, die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen. Wenn Sie als Verbraucher immer die Produktetiketten prüfen und sich über Rückrufe auf dem Laufenden halten, können Sie Ihr eigenes Wohlbefinden sicherstellen.