Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Dua Lipa’s ‚Levitating‘ abgewiesen

copyright-infringement-lawsuit-against-dua-lipa's-'levitating'-dismissed

Die bekannte britische Sängerin Dua Lipa und ihr Musiklabel Warner Records haben am Montag ein Bundesgericht in Los Angeles erfolgreich davon überzeugt, eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung abzuweisen. Die in Florida ansässige Reggae-Band Artikal Sound System reichte die Klage ein, in der behauptet wurde, dass Lipas Chart-Hit „Levitating“ einen ihrer Songs plagiiert.

Die US-Bezirksrichterin Sunshine Sykes war der Ansicht, dass Artikal Sound System keine stichhaltigen Argumente vorgebracht hat, um zu beweisen, dass die Schöpfer von „Levitating“ mit ihrem 2017 veröffentlichten Song „Live Your Life“ in Berührung gekommen sind.

Obwohl Richterin Sykes der Band erlaubte, eine überarbeitete Klage einzureichen, lehnte sie ihren Antrag ab, ihren Fall nach New York zu verlegen. Dies hätte ihre Klage mit einer anderen Verletzungsklage gegen „Levitating“ von den Songwritern Sandy Linzer und L. Russell Brown gepaart, die argumentieren, dass der Song eine Ähnlichkeit mit ihren Disco-Titeln „Wiggle and Giggle All Night“ und „Don Diablo“ aufweist.

Der Anwalt der Band, Stewart Levy, drückte seine Unzufriedenheit mit dem Gerichtsurteil vom Dienstag aus und erwähnte, dass die Band über ihr weiteres Vorgehen nachdenkt. Vertreter von Lipa gaben nicht sofort einen Kommentar dazu ab.

Lipas „Levitating“ war 77 Wochen lang erfolgreich in den Billboard Hot 100 U.S. Single Charts und erreichte 2021 Platz 2.

In der ursprünglichen Beschwerde aus dem Jahr 2022 wurde behauptet, dass es „unwahrscheinlich“ sei, dass die Entstehung von „Levitating“ unabhängig gewesen sei.

Richter Sykes stellte sich jedoch am Montag auf die Seite von Lipa und stimmte zu, dass die Klage von Artikal Sound System keine ausreichenden Beweise dafür liefern konnte, dass die Angeklagten vor der Entstehung von „Levitating“ auf ihren Song gestoßen sein könnten.

Artikal Sound System hob hervor, dass sie „Live Your Life“ bei mehreren Konzerten aufgeführt haben, es auf Streaming-Plattformen verfügbar gemacht und einige hundert CDs mit dem Song verkauft haben. Trotz dieser Bemühungen entschied Richter Sykes, dass die Verbreitung nicht umfangreich genug war, um überzeugend zu argumentieren, dass die Schöpfer von „Levitating“ es möglicherweise gehört und plagiiert haben könnten.

Der Sieg von Dua Lipa über die Klage wegen Urheberrechtsverletzung ist ein weiteres Kapitel in der anhaltenden Geschichte solcher Klagen in der Musikindustrie. Trotz der Rückschläge denkt Artikal Sound System über seine nächsten Schritte als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts nach. In der Zwischenzeit bleibt „Levitating“ einer der erfolgreichsten Tracks von Lipa und scheint von den rechtlichen Anschuldigungen unberührt zu sein.