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Umfassende Reform des Namensrechts in Deutschland

Abschied von veralteten Regelungen

Nach 85 Jahren strikter Namensregelungen steht Deutschland vor einer umfassenden Modernisierung des Namensgesetzes. Bürgerinnen und Bürger werden künftig von erweiterten Möglichkeiten profitieren, ihre Namen anzupassen. Dieses Vorhaben signalisiert eine Anpassung an die veränderten Lebensrealitäten und Bedürfnisse der Gesellschaft.

Gesetzesänderung auf dem Weg

Im August 2023 brachte das Kabinett den Gesetzesentwurf zur Namensänderung auf den Weg, der im Oktober durch den Bundesrat mit zusätzlichen Empfehlungen ergänzt wurde. Eine wesentliche Neuerung ist die Flexibilisierung der Namensführung, die auch die Rückgängigmachung von Namensänderungen bei Scheidungen und Halbwaisen einschließt. Obwohl das Gesetz ursprünglich am 1. Mai 2025 in Kraft treten sollte, ist der Start nun für den 1. November 2025 vorgesehen.

Neue Freiheiten bei der Namenswahl

Echte Doppelnamen

Die Gesetzesreform erlaubt die Führung eines echten Doppelnamens für Ehepaare und deren Kinder. So kann die Familie einheitlich einen Doppelnamen wie „Richter-Friedemann“ tragen. Dies ist auch für unverheiratete Eltern und deren Kinder möglich, was die Zuordnung zu beiden Elternteilen vereinfacht. Bestehende Ehen können von dieser Regelung ebenfalls profitieren.

Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder

Die Rückkehr zum Geburtsnamen wird für Stief- und Scheidungskinder erleichtert. Das ermöglicht eine Identifikation mit dem leiblichen Elternteil nach Auflösung der Ehe mit dem Stiefelternteil. Kinder, die nach einer Scheidung im Haushalt eines Elternteils leben, der zum Geburtsnamen zurückkehrt, dürfen ebenfalls diesen Schritt vollziehen.

Geburtsnamen für Volljährige

Erwachsene erhalten die Chance, ihren Namen einmalig zu ändern. Dies beinhaltet den Wechsel zu einem Namen des anderen Elternteils, die Bildung oder Kürzung eines Doppelnamens.

Familiennamen nach Geschlecht und Kultur

Das neue Gesetz eröffnet die Möglichkeit, den Familiennamen geschlechtsspezifisch anzupassen, was in einigen Kulturen gängig ist. Auch Patronym und Matronym, basierend auf den Vornamen der Eltern, werden berücksichtigt.

Adoption bei Erwachsenen

Adultierte Personen können künftig ihren Geburtsnamen beibehalten oder einen Doppelnamen wählen, womit die bisherige Zwangsregelung entfällt.

Fazit: Ein Schritt Richtung individueller Selbstbestimmung

Mit der geplanten Reform des Namensrechts nimmt Deutschland Abschied von einer antiquierten Gesetzgebung und ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern mehr Selbstbestimmung bei der Namensführung. Die Gesetzesänderung reflektiert den gesellschaftlichen Wandel und trägt den individuellen und familiären Konstellationen Rechnung. Diese Anpassungen sind ein signifikantes Zeichen für die Flexibilität und Offenheit des deutschen Rechtssystems im 21. Jahrhundert.