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Widerstand in der EU: Der Kampf um den Schutz von Frauen vor Gewalt

In der Europäischen Union, einem Bündnis, das stets auf die Förderung von Gleichheit und Schutz der Bürgerrechte abzielt, ist derzeit ein intensiver Diskurs über den Schutz von Frauen vor Gewalt zu beobachten. Zentral steht dabei eine Richtlinie der EU, die auf einen besseren Schutz von Frauen abzielt, aber von einigen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, blockiert wird. Diese Situation rückt in den Fokus, da 100 Frauen aus verschiedenen Bereichen in einem offenen Brief ein Ende dieser Blockade fordern.

Die EU-Richtlinie: Ein Schritt zur Gleichstellung

Das Vorhaben der EU-Kommission, am Internationalen Weltfrauentag 2022 eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorzuschlagen, markiert einen signifikanten Schritt in Richtung Gleichstellung und Schutz. EU-Gleichstellungskommissarin Helena Dalli betonte, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gesellschaftliche Probleme sind, die einheitlich auf EU-Ebene angegangen werden sollten. Ein zentraler Aspekt dieser Richtlinie ist die EU-weite Vereinheitlichung des Tatbestandes der Vergewaltigung nach dem Einwilligungsprinzip „Nur ja heißt ja“, sowie die Strafverfolgung von digitalen Gewaltformen wie Cyberstalking und das Versenden von unerwünschten intimen Bildern.

Deutschlands Bedenken: Juristische Hürden

Deutschland äußert jedoch Bedenken gegenüber dieser Richtlinie. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) argumentiert, dass die EU ihre Kompetenzen überschreiten und der Europäische Gerichtshof die Regelung möglicherweise kippen könnte. Er verweist auf die Auffassung, dass die EU nur in Bereichen, die als EU-Straftat gelten, einheitliche Mindeststandards und -strafen vorschreiben darf. Vergewaltigung ist aktuell nicht in diesem EU-Straftatenkatalog aufgeführt.

Die Perspektive des Europaparlaments

Maria Noichl, Europaabgeordnete der SPD, vertritt eine andere Ansicht. Sie fordert von Buschmann mehr Flexibilität und betont, dass andere juristische Papiere die Machbarkeit der Richtlinie unterstreichen. Ihrer Meinung nach sollte der Schutz der Frauen oberste Priorität haben. Noichl hebt hervor, dass in vielen EU-Staaten Frauen erst Gewalt oder die Androhung davon nachweisen müssen, um von Vergewaltigung sprechen zu können. Insbesondere in Ländern wie Ungarn, Polen und einigen Staaten im Osten der EU besteht hier Nachholbedarf.

Deutschlands Rolle und die internationale Wahrnehmung

Trotz des seit über sieben Jahren bestehenden Gesetzes „Nein heißt nein“ in Deutschland, das sechs Monate bis fünf Jahre Haft bei Verstoß vorsieht, mangelt es an politischem Willen, sich für europaweite Standards einzusetzen. Noichl kritisiert den fehlenden Mut und politischen Willen in Deutschland, sich für europäische Werte stark zu machen. Auch Frankreich, das sonst progressiv in Frauenrechten auftritt, blockiert derzeit das Gesetz.

Der offene Brief: Ein Appell für Veränderung

In einem von 100 Frauen unterzeichneten offenen Brief, initiiert vom Centre for Feminist Foreign Policy, wird Druck auf Buschmann und die Bundesregierung ausgeübt. Zu den Erstunterzeichnerinnen gehören Luisa Neubauer und die Journalistin Düzen Tekkal. Sie warnen davor, dass am Streit um den Vergewaltigungstatbestand die ganze EU-Richtlinie scheitern könnte – ein Rückschlag für den Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt. Angesichts radikal rechter Tendenzen in mehreren EU-Ländern ist es umso wichtiger, diese Blockade vor den Europawahlen aufzugeben.

Ein dringendes Bedürfnis nach Einigkeit und Fortschritt

Die Debatte um die EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen verdeutlicht die Notwendigkeit einer einheitlichen und progressiven Haltung in der EU