Heute endet in der EU eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren. Gemäß den Angaben der EU-Kommission dürfen Lampen der Typen T5 und T8 zukünftig nur dann verkauft werden, wenn sie aus bereits existierenden Lagerbeständen stammen. Einzig Lampen für spezielle Anwendungen, beispielsweise im Militärbereich, sind davon ausgenommen.
„Für T5- und T8-Röhren existieren mittlerweile adäquate Alternativen, die sowohl Energieeinsparungen ermöglichen als auch den Verzicht auf die Markteinführung von quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen fördern“, so eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Daher habe man entschieden, die Ausnahmeregelung für diese Artikel nicht weiterzuführen. Der Gebrauch ist jedoch weiterhin gestattet.
Verbraucher sollten Alternativen in Betracht ziehen
Laut dem deutschen Fachverband Licht werden Leuchtstoffröhren heute noch in zahlreichen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, teilweise aber auch in Straßenlampen, Garagen und Kellern eingesetzt. Verbraucher sollten sich mit Alternativen auseinandersetzen, da sie in naher Zukunft keine Ersatzlampen mehr finden könnten.
„Wer sich bisher noch nicht mit der Lampensanierung befasst hat, sollte dies bald in Angriff nehmen“, äußerte sich der Geschäftsführer des Verbands, Jürgen Waldorf, gegenüber der dpa. Er betonte, dass durch den Wechsel zu Lampen mit der effizienten LED-Technologie Betriebskosten gespart und Sanierungskosten amortisiert werden könnten. Darüber hinaus könne eine passgenaue Sanierung den Gesamtenergieverbrauch reduzieren und bei sorgfältiger Planung den Sehkomfort steigern.
Vorbereitung auf einen vorzeitigen Verzicht
Gemäß dem Fachverband Licht sind die Lampenhersteller gut auf das bevorstehende Verbot vorbereitet. Sie haben sich schon früh auf den Produktionsstopp in Deutschland eingestellt. Parallel dazu wurden neue LED-Lampen sowie sogenannte Retrofitlampen entwickelt. Unter Retrofitlampen versteht man solche, die in bestehende Leuchten eingesetzt werden können, ohne dass umfangreiche bauliche Veränderungen an der Leuchte erforderlich sind. Bei der Verwendung mit elektromagnetischen Vorschaltgeräten muss meist nur das Startelement durch ein vom Hersteller bereitgestelltes Ersatzteil getauscht werden.
Ein Hauptgrund für die geplante Auslistung der Leuchtstofflampen in der EU sind nicht nur der hohe Energieverbrauch, sondern insbesondere auch die Risiken durch das enthaltene Quecksilber. „Quecksilber ist ein chemisches Element mit neurotoxischen Eigenschaften und stellt ein signifikantes Risiko für Umwelt und Gesundheit dar“, erläuterte die Sprecherin der Kommission.