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Bundesgericht kippt Kanadas Einwegkunststoffverbot als „unvernünftig und verfassungswidrig“

Ein Schlag für Umweltschutzbestrebungen

Das Bundesgericht von Kanada hat die Entscheidung der Bundesregierung, Kunststoffartikel als giftig einzustufen, als „unvernünftig und verfassungswidrig“ bezeichnet. Diese Einstufung war ein wesentlicher Schritt, um ein Verbot von Einwegkunststoffen zu ermöglichen.

Details zum Urteil

Richterin Angela Furlanetto erklärte in ihrem Urteil, dass die Kategorie der Kunststoffartikel zu breit gefasst sei, um pauschal als giftig unter dem Bundesgesetz eingestuft zu werden. „Es besteht keine vernünftige Befürchtung, dass alle gelisteten [Kunststoffartikel] schädlich sind,“ schrieb Furlanetto.

Hintergrund des Falles

Die Klage wurde von einer Gruppe bedeutender Industrieunternehmen im Kunststoffsektor, darunter Dow Chemical, Imperial Oil und Nova Chemicals, eingereicht. Sie argumentierten, dass Ottawa nicht genügend wissenschaftliche Beweise vorgelegt habe, um die Regelungen zu rechtfertigen.

Reaktionen und Folgen

Umweltminister Steven Guilbeault sagte, die Bundesregierung überprüfe die Entscheidung und erwäge „ernsthaft eine Berufung“. Lindsay Beck, eine Anwältin, die Umweltgruppen vertrat, nannte die Entscheidung „enttäuschend“. Die Regulierung des Abfallmanagements ist normalerweise eine provinzielle Verantwortung, und die Bundesregierung kann Substanzen nur dann zum Umweltschutz regulieren, wenn sie unter dem Canadian Environmental Protection Act als giftig gelistet sind.

Albertas Reaktion

Premierministerin Danielle Smith und Umweltministerin Rebecca Schulz aus Alberta bezeichneten die ursprüngliche Entscheidung Ottawas, Kunststoffe auf die Liste der giftigen Substanzen zu setzen, als Beispiel für „föderale Überschreitung“. Sie forderten die Bundesregierung auf, die Entscheidung nicht anzufechten und „Kunststoffartikel“ sofort von der Liste zu streichen.

Folgen für das Einwegplastikverbot

Das Urteil könnte Auswirkungen auf das Verbot von sechs Einwegkunststoffartikeln haben. Die Regulierungen für diese Verbote wurden bereits eingeleitet, und ein vollständiges Verkaufs- und Exportverbot ist bis Ende 2025 geplant. Alberta betonte, dass das Verbot Tausende von Arbeitsplätzen und Milliardeninvestitionen in Gefahr bringe, insbesondere im größten petrochemischen Sektor Kanadas in Alberta.

Nächste Schritte

Die Bundesregierung plant, bald weitere Schritte zu diesem Thema zu verkünden. Die Entscheidung stellt eine bedeutende Herausforderung für die Umweltschutzpolitik Kanadas dar und wirft Fragen über die Balance zwischen föderalen und provinziellen Befugnissen sowie den Umgang mit Umweltproblemen auf.