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Deutsche Kandidatur für den Internationalen Strafgerichtshof scheitert an geschlechtsspezifischer Nominierung

Historisches Novum: Deutschland ohne Richter in Den Haag

Erstmals in der Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs ist Deutschland ohne Vertretung unter den Richtern des Gerichts. Nach dem Ende der Amtszeit von Bertram Schmitt, dem bisher einzigen deutschen Richter am Gericht, ist es der Bundesrepublik nicht gelungen, einen Nachfolger zu etablieren. Dies markiert einen beispiellosen Moment, da Deutschland nach den USA als zweitgrößter Beitragszahler des Gerichts gilt.

Geschlechterpolitik als Stolperstein

Die Entscheidung des Auswärtigen Amts, geleitet von Annalena Baerbock (Grüne), ausschließlich eine weibliche Kandidatur zu unterstützen, wird als Hauptgrund für das Scheitern der deutschen Bemühungen angesehen. Die nominierte Kandidatin Ute Hohoff, trotz ihrer beachtlichen nationalen Karriere, konnte auf internationaler Bühne nicht überzeugen. Die Fokussierung auf eine weibliche Kandidatur erwies sich somit als strategischer Fehltritt, der in einem Feld, das in den letzten Jahren bereits eine signifikante weibliche Repräsentation erreicht hatte, die Chancen Deutschlands minderte.

Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne)

Enttäuschung über das Wahlergebnis

Die Enttäuschung über das Ergebnis ist groß, sowohl innerhalb der deutschen Regierung als auch in der breiten Öffentlichkeit. Ute Hohoff erhielt im entscheidenden Wahlgang lediglich 16 von 120 gültigen Stimmen, ein Ausgang, der in deutschen Medien als „Blamage“ für die Bundesregierung und insbesondere für Außenministerin Baerbock gewertet wird.

Frankreichs erfolgreiche Strategie

Im Gegensatz zu Deutschland setzte Frankreich auf eine Strategie, die nicht primär von geschlechtsspezifischen Überlegungen geleitet war, sondern die internationale Anerkennung und Erfahrung des Kandidaten in den Vordergrund stellte. Nicolas Guillou, der französische Kandidat, überzeugte die Mitgliedstaaten des Gerichts mit seiner umfassenden internationalen Expertise und wurde schließlich zum Richter gewählt.

Ein Lernmoment für die deutsche Außenpolitik

Die gescheiterte Kandidatur für den Internationalen Strafgerichtshof zeigt die Komplexität internationaler Wahlgänge und die Notwendigkeit einer ausgewogenen Nominierungsstrategie. Während die Intention, geschlechtliche Gleichstellung zu fördern, ehrenwert ist, mahnt das Ergebnis zur Vorsicht, solche politischen Ziele nicht über die fachliche Eignung und internationale Wettbewerbsfähigkeit von Kandidaten zu stellen. Deutschland steht nun vor der Aufgabe, aus diesem Misserfolg zu lernen und seine Strategien für zukünftige Nominierungen auf internationaler Ebene anzupassen.