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EU-Batterieverordnung: Was Verbraucher nun wissen sollten

Die Europäische Union hat Vorschriften für Batterien festgelegt. Gemäß der Ankündigung der Europäischen Kommission umfassen die neuen Richtlinien unter anderem klare Zielsetzungen zur Verbesserung der Recyclingeffizienz.

In Deutschland und in den anderen 26 Mitgliedsländern der Europäischen Union sind Bestimmungen in Kraft getreten, die umweltfreundlichere und sicherere Batterien fördern. Die Europäische Kommission teilte am Donnerstag, dem 18. August mit, dass diese Bestimmungen unter anderem Effizienzvorgaben für das Recycling beinhalten.

Batterien sind eine bedeutende Energiequelle und gehören zu den zentralen Elementen für die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, umweltfreundlichen Mobilität, sauberen Energieversorgung und Erreichung der Klimaneutralität. Es wird erwartet, dass der Bedarf an Batterien in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird. Dadurch erhält der globale Batteriemarkt immer mehr strategische Bedeutung, was eine Regulierung erforderlich macht.

Mit dieser neuen Batterieverordnung wird angestrebt, dass Batterien in der Zukunft einen geringeren CO₂-Fußabdruck aufweisen und weniger schädliche Substanzen verwenden.

Die neuen Vorgaben besagen, dass bis spätestens 31. Dezember 2025 die Aufarbeitung und Wiederverwendung von 75 Prozent des durchschnittlichen Gewichts von Blei-Säure-Batterien gewährleistet sein müssen. Laut Berichten der dpa müssen es bei Lithium-Batterien 65 Prozent und bei Nickel-Cadmium-Batterien 80 Prozent sein. Noch strengere Anforderungen sind bis Ende 2027 beziehungsweise bis Ende 2030 geplant.

Des Weiteren werden künftige Mindeststandards für Batterien bezüglich ihrer Haltbarkeit, Leistungsfähigkeit und CO₂-Bilanz festgelegt. Derzeit werden viele Batterien in der EU nicht wiederverwertet, sondern entsorgt. Dies soll sich ändern, indem schrittweise erhöhte Sammel- und Recyclingziele für alte Batterien gesetzt werden.

Die Verordnung legt daher Mindestanteile für recycelte Materialien fest, die verwendet werden müssen. Acht Jahre nach Einführung der EU-Bestimmung muss beispielsweise mindestens 16 Prozent des in einer neu produzierten Batterie enthaltenen Kobalts aus dem Recycling stammen. Bei Blei sind es 85 Prozent.

Außerdem wird vorgeschrieben, dass Akkus in vielen Geräten, darunter Mobiltelefone und Laptops, in der Zukunft von den Verbrauchern selbst ausgewechselt werden können. Diese Regelung wird ab dem 18. Februar 2027 gelten und soll dazu beitragen, die Nutzungsdauer von Geräten zu verlängern.

Das Ziel dieser Regelung ist es, die Bildung einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, die die Versorgungsstabilität von Rohstoffen und Energie verbessert und die strategische Unabhängigkeit der EU erhöht. Das bedeutet, dass Batterien weniger Rohstoffe aus Nicht-EU-Staaten benötigen sollten und, wie bereits erwähnt, in Europa umfangreich gesammelt, wiederverwertet und recycelt werden sollten.

Ab 2025 werden schrittweise Vorgaben hinsichtlich Kennzeichnung, Leistungskategorien und maximalen CO₂-Grenzwerten für Elektrofahrzeuge, leichte Mobilitätsmittel (wie E-Bikes und Roller) sowie wiederaufladbare Industriebatterien eingeführt.

In der Zukunft wird auf jeder Batterie ein Etikett und ein QR-Code zu finden sein, die essentielle Informationen für Konsumenten bieten. Hierzu zählen Daten über Lebensdauer, Ladekapazität, Beständigkeit, chemische Inhaltsstoffe, schädliche Bestandteile und potenzielle Sicherheitsrisiken. Diese Informationen werden den Verbrauchern bei ihren Kaufentscheidungen bezüglich Batterien helfen.

Spezielle Batterietypen, wie LMT-Batterien für E-Roller, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität und Antriebsbatterien, erhalten zudem einen sogenannten Batterie-Pass. Dieser Pass wird Informationen über den CO₂-Fußabdruck des Produkts bereitstellen.