Die Europäische Kommission hat sechs führende Technologieunternehmen offiziell als Hüter der digitalen Wirtschaft bezeichnet und sie somit strengeren Vorschriften unterzogen.
Dieser Schritt ist im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) erfolgt, einem wegweisenden Gesetz, das etablierte Wettbewerbsprinzipien an die moderne Realität des 21. Jahrhunderts anpasst. Hier haben einige wenige Firmen eine beträchtliche Macht über den freien Markt erworben, was oft zu Ungunsten kleiner Unternehmen und alltäglicher Nutzer ist.
Fünf US-Unternehmen – Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft – sowie ein chinesisches Unternehmen – ByteDance – wurden zuerst als Gatekeeper kategorisiert. Sie sind nun gesetzlich dazu angehalten, die Art, wie sie ihre populären Services wie Messaging, soziale Netzwerke, Video-Sharing und Internet-Browser anbieten, zu überdenken.
Die Firmen erhalten die Bezeichnung „Gatekeeper“, weil sie bestimmte quantitative Kriterien erfüllen: Sie haben einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro im europäischen Raum oder eine Marktkapitalisierung von über 75 Milliarden Euro und zudem mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer und 10.000 geschäftliche Nutzer jährlich in der gesamten EU.
Nach Meinung der Europäischen Kommission resultiert dies in einer „stabilen und dauerhaften“ Dominanz in der digitalen Wirtschaft und macht neue Regelungen notwendig, um freie Wahl für die Bürger, weniger Barrieren für Mitbewerber und eine erhöhte Verantwortung sicherzustellen.
Es wird Gatekeepern untersagt, ihre Produkte auf ihren Plattformen bevorzugt zu präsentieren – ein lang anhaltender Konflikt zwischen den Technologieriesen und kleineren Unternehmen.
Die Benutzer sollen zudem in der Lage sein, vorinstallierte Apps problemlos zu deinstallieren und Alternativ-Apps von Drittanbietern zu nutzen.
Außerdem sind Plattformen dazu verpflichtet, ihre Nutzer um explizite Zustimmung zu bitten, bevor sie persönliche Daten aus verschiedenen Services verknüpfen, wie zum Beispiel Instagram und Facebook, die beide von Meta betrieben werden.
Diese Auflagen werden in sechs Monaten vollständig wirksam. In diesem Zeitraum müssen die als Gatekeeper bezeichneten Unternehmen der Europäischen Kommission mitteilen, wie sie die Vorgaben erfüllen wollen.
Bei Verstößen kann die Kommission Strafzahlungen von bis zu 10 % des globalen Firmenumsatzes verhängen. Bei anhaltenden Verstößen kann sich diese Strafe verdoppeln. Es können auch Maßnahmen ergriffen werden, die ein Unternehmen dazu zwingen könnten, Teile seines Geschäfts zu verkaufen.
Zunächst werden folgende Services von den Regelungen betroffen sein:
Alphabet: Google Search, Google Chrome, Google Maps, Google Play, Google Shopping, Google Ads, Android und YouTube.
Amazon: Amazon Marketplace, Amazon Ads.
Apple: App Store, Safari, iOS.
ByteDance: TikTok.
Meta: Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger, Meta-Marktplatz, Meta-Werbung.
Microsoft: LinkedIn, Windows PC Betriebssystem.
Die Liste ist nicht endgültig und kann mit der Zeit angepasst werden.
Die Europäische Kommission untersucht derzeit, ob vier zusätzliche Services – Bing, Edge und Werbung von Microsoft sowie iMessage von Apple – als „Kernplattformservices“ betrachtet und den neuen Regelungen unterworfen werden sollten.
Zwei prominente E-Mail-Dienste – Gmail von Alphabet und Outlook von Microsoft – wurden nach erfolgreicher Argumentation der Unternehmen von der ursprünglichen Liste entfernt. Ebenso wurde X, vormals als Twitter bekannt, nicht berücksichtigt.
Der südkoreanische Technologie-Riese Samsung wurde ebenfalls nicht einbezogen, obgleich das Unternehmen zuvor seine potenzielle Rolle als Gatekeeper der Kommission gemeldet hatte.