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EU Geldwäsche-Gesetz: keine Barzahlung über 10.000 Euro

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Einbezug von Fußballclubs und Kryptowährungen

In einem bemerkenswerten Schritt zur Bekämpfung der Geldwäsche hat das Europäische Parlament kürzlich eine wichtige Entscheidung getroffen: Barzahlungen über 10.000 Euro sind fortan in der gesamten Europäischen Union verboten. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie, die darauf abzielt, die bestehenden Schlupflöcher in den nationalen Gesetzgebungen zu schließen.

Die Auswirkungen auf den Handel und Luxusgüter

Das Verbot betrifft nicht nur große Bargeldtransaktionen, sondern zieht auch strengere Vorschriften für den Handel mit Luxusgütern nach sich. Händler, die mit hochwertigen Produkten wie Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen handeln, sind nun verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und verdächtige Geschäfte den Behörden zu melden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Transparenz in Branchen zu erhöhen, die besonders anfällig für Geldwäscheaktivitäten sind.

Fußballclubs im Fokus der neuen Regelung

Interessanterweise erstreckt sich die Reichweite des neuen Gesetzes auch auf den Profifußball. Ab 2029 fallen auch finanzstarke Fußballvereine wie der FC Bayern München und Borussia Dortmund unter diese Regelung. Der Profifußball, bekannt für seine Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten, wird als potenzielles Einfallstor für Geldwäscheaktivitäten in Europa gesehen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Überwachung und Regulierung in diesem Bereich.

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Verschärfte Überwachung von Kryptowährungen und Superreichen

Ein weiterer bedeutender Aspekt der neuen EU-Regelungen ist die verschärfte Überwachung von Kryptowährungen und den Bankgeschäften von Personen mit einem Vermögen von über 50 Millionen Euro. Die Behörden haben den Auftrag erhalten, diese Aktivitäten strenger zu kontrollieren, um die Risiken der Geldwäsche weiter zu minimieren.

Neue Registrierungspflichten für Unternehmenseigentümer

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen müssen Eigentümer von Unternehmen, die mindestens ein Viertel der Anteile halten, in einer EU-weiten Datenbank registriert werden. Dies ist besonders relevant im Hinblick auf die Versuche russischer Oligarchen, EU-Sanktionen zu umgehen, die nach dem Angriff auf die Ukraine verhängt wurden. Die Registrierungspflicht soll die Transparenz erhöhen und es den Behörden erleichtern, die finanziellen Aktivitäten und Hintergründe von Unternehmenseigentümern zu überwachen.

Koordinierte Überwachung durch neue Behörde

Für die Überwachung dieser strengen neuen Regeln wird eine neue europäische Anti-Geldwäschebehörde (Anti Money Laundering Authority – Amla) mit Sitz in Frankfurt verantwortlich sein. Diese Behörde wird die Bemühungen der nationalen Stellen koordinieren und sicherstellen, dass die Regeln effektiv umgesetzt und eingehalten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Europäische Parlament mit diesen umfangreichen Maßnahmen eine klare Botschaft sendet: Die EU verstärkt ihre Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche und finanzielle Unregelmäßigkeiten. Durch die Implementierung dieser neuen Regeln und die Schaffung einer zentralen Überwachungsbehörde wird ein robuster Rahmen geschaffen, der die finanzielle Integrität in der EU weiter stärken soll.