Ungarns Asylpolitik im Fokus
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn wegen seiner restriktiven Asylpolitik zu einer Geldstrafe von 200 Millionen Euro verurteilt. Zusätzlich muss das Land ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro zahlen, solange es die rechtswidrigen Asylrechtsvorschriften nicht ändert. Diese Entscheidung stellt eine außergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts dar, wie die Richter in Luxemburg betonten.
Hintergrund der Entscheidung
Bereits im Dezember 2020 hatte der EuGH festgestellt, dass mehrere ungarische Regelungen gegen EU-Recht verstoßen. Die damaligen Urteile bezogen sich unter anderem auf die Praxis in den Transitlagern an der Grenze zu Serbien, die mittlerweile geschlossen wurden. Schutzsuchende mussten zuvor ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen, bevor sie möglicherweise nach Ungarn einreisen durften, um Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung wurde 2021 vom EuGH für rechtswidrig erklärt.
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Reaktion der EU-Kommission
Die EU-Kommission, die die Einhaltung des gemeinsamen EU-Rechts überwacht, hatte Ungarn wiederholt aufgefordert, die Urteile des EuGH umzusetzen. Die Kommission bemängelte, dass Budapest nach dem Urteil von 2020 nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten. Diese Verzögerungen und Unterlassungen führten zur aktuellen Entscheidung des EuGH.
„Budapest verstößt gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und gegen die Vorschriften über die Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger“, erklärte der EuGH.
Wiederholte Verstöße
Ungarn ist nicht das einzige Land, das wegen der Missachtung von EuGH-Urteilen zu einer Strafe verurteilt wurde. 2021 wurde Polen ebenfalls zu einem täglichen Zwangsgeld von einer Million Euro verurteilt, weil es höchstrichterliche Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Der Betrag wurde später halbiert.
Politische Reaktionen
Die Entscheidung des EuGH stieß auf gemischte Reaktionen. Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil und bezeichneten es als einen notwendigen Schritt, um die Rechte von Asylsuchenden in der EU zu schützen. „Es ist unerlässlich, dass alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Werte und Rechtsvorschriften der Union respektieren“, sagte ein Sprecher von Amnesty International.
Ungarns Regierung hingegen zeigte sich enttäuscht und kritisierte die Entscheidung scharf. Ein Sprecher der ungarischen Regierung erklärte, dass man weiterhin an einer strikten Kontrolle der Grenzen festhalten werde, um illegale Migration zu verhindern. Die Regierung betonte, dass ihre Maßnahmen im Einklang mit den nationalen Sicherheitsinteressen stünden.
Die Verhängung der Geldstrafe und des täglichen Zwangsgeldes stellt einen bedeutenden Schritt der EU dar, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen einhalten. Es bleibt abzuwarten, wie Ungarn auf die finanziellen Sanktionen reagieren wird und ob das Land seine Asylpolitik entsprechend anpassen wird.
Die Entscheidung des EuGH unterstreicht die Bedeutung einer einheitlichen und rechtlich verbindlichen Asylpolitik innerhalb der EU. Sie zeigt auch, dass die EU bereit ist, strenge Maßnahmen gegen Länder zu ergreifen, die gegen gemeinschaftliche Vereinbarungen und Rechtsvorschriften verstoßen.