Eine Belastung für deutsche Steuerzahler
Die Ausgaben für das Bürgergeld in Deutschland haben 2023 ein Rekordniveau erreicht. Laut aktuellen Zahlen der Bundesregierung betrugen die Kosten rund 42,6 Milliarden Euro, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 36,6 Milliarden Euro des Vorjahres. Dies entspricht einem Zuwachs von etwa 16,4 Prozent. Die Verwaltungskosten stiegen ebenfalls und beliefen sich auf 6,3 Milliarden Euro, was einen Anstieg um 300 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet.
Steigende Anzahl an ausländischen Bürgergeld-Empfängern
Ein erheblicher Teil der Bürgergeld-Empfänger sind Nichtdeutsche. Im Jahr 2023 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit einen Anstieg um 368.000 auf insgesamt 2,6 Millionen ausländische Empfänger. Dies bedeutet, dass 47 Prozent der Bürgergeld-Bezieher keine deutschen Staatsbürger sind.
Geplante Verschärfungen bei Bürgergeld-Bezügen
Die Bundesregierung plant drastische Maßnahmen, um die Zahl der Bürgergeld-Empfänger zu reduzieren und mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Diese Maßnahmen sind Teil der sogenannten Wachstumsinitiative der Ampelkoalition. „Um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und um mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, ist es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken“, heißt es in einem Papier des Finanzministeriums.
Zu den geplanten Änderungen gehört, dass bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden als zumutbar gilt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden soll eine Pendelzeit von drei Stunden akzeptabel sein. Jobcenter sollen in einem Umkreis von 50 Kilometern nach Arbeitsplätzen suchen.
Härtere Sanktionen bei Arbeitsverweigerung
Die Ampelkoalition plant auch härtere Strafen für Bürgergeld-Empfänger, die sich weigern, angebotene Jobs anzunehmen. „Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen“, heißt es weiter. Vorgesehen sind Kürzungen von 30 Prozent für drei Monate.
Schwarzarbeit und Präsenzpflicht
Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern soll künftig als Pflichtverletzung geahndet werden. Wer bei Schwarzarbeit erwischt wird, muss mit einer Kürzung der Bürgergeld-Bezüge um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Zudem sollen Leistungsbezieher sich monatlich bei der zuständigen Behörde melden müssen.
Reduzierung des Schonvermögens
Bevor Bürgergeld beansprucht werden kann, sollen Betroffene zunächst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen. Die Karenzzeit beim Schonvermögen, also die Zeit, in der das Vermögen nicht angetastet werden darf, soll von zwölf auf sechs Monate halbiert werden. Der Betrag für das Schonvermögen liegt derzeit bei 40.000 Euro, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft sind es zusätzliche 15.000 Euro. „Das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung und ist nicht dafür da, das Vermögen einzelner abzusichern“, heißt es in der Vereinbarung.
Politische Reaktionen
Bundesjustizminister Marco Buschmann verteidigte die geplanten Verschärfungen: „Wer keine Lust hat zu arbeiten, obwohl er könnte, wird mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert,“ schrieb er auf der Plattform X. Die SPD zeigte sich hingegen skeptischer. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt betonte die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Beschlüsse, insbesondere im Hinblick auf deren tatsächliche Arbeitsmarkteffekte. „Nicht auf der Fachebene getroffene Kompromisse müssen jetzt in Ruhe sachlich eingeordnet werden,“ sagte Schmidt.
Die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld sind Teil eines umfassenden Wachstumspakets, das von Kanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck nach wochenlangen Verhandlungen beschlossen wurde. Besonders die FDP hatte sich für diese Einschnitte eingesetzt. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen bleibt abzuwarten, aber die Regierung hofft, durch diese Änderungen die Akzeptanz der Leistungen zu erhöhen und mehr Bürgergeld-Empfänger in Arbeit zu bringen.