Hass-Demos in Deutschland: Umgang mit Anhängern der Hamas?

Die Berichte über die Angriffe der Hamas auf Israel sind erschütternd. In Deutschland jedoch feiern einige diesen Terrorakt der radikalislamischen Palästinenserorganisation. Die Bundesregierung möchte dies nicht akzeptieren.

Am Samstagabend erstrahlt das Brandenburger Tor in den israelischen Nationalfarben Blau und Weiß. Am Pariser Platz in Berlin haben sich, trotz des regnerischen Wetters, viele Menschen eingefunden, um ihre Solidarität mit Israel zu zeigen. Doch nur sechs Kilometer weiter wurden am selben Tag beunruhigende Szenen beobachtet: Hamas-Anhänger feierten die Angriffe auf Israel und verteilten Süßigkeiten. Dies hat eine Debatte über den Umgang mit solchen Unterstützern ausgelöst.

Bundesweit zählen etwa 450 Menschen zu den Anhängern der Hamas. Die deutschen Sicherheitsbehörden klassifizieren die Hamas als terroristische Organisation, ebenso wie die Europäische Union. Das bayerische Innenministerium bestätigt, dass „Aktivitäten und Strukturen der Hamas auch in Deutschland festgestellt werden können“. In Bayern handelt es sich allerdings nur um Einzelpersonen, so die Aussage des Ministeriums in München.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser verurteilt antiisraelische Demonstrationen, wie die in Berlin am Wochenende: „Jede Unterstützung des Hamas-Terrors gegen Israel ist inakzeptabel und abscheulich“, teilt die SPD-Politikerin in sozialen Medien mit. Sie betont die besondere Verantwortung Deutschlands, sich gegen Antisemitismus zu stellen. „Alle rechtlichen Mittel müssen genutzt werden, um Solidaritätsdemonstrationen mit dem Hamas-Terror zu verhindern“, erklärt die Ministerin.

Die Berliner Behörden haben indes zwei pro-palästinensische Demonstrationen, die für Mittwoch geplant waren, verboten. Als Grund wurde angeführt, dass diese die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ gefährden könnten – sowohl wegen der aktuellen Situation im Nahen Osten als auch aufgrund der Vorkommnisse in Berlin am Wochenende. Kritik kam von den Organisatoren, doch die Bundesinnenministerin begrüßte die Entscheidung. Dies wurde in einer Pressekonferenz am Mittag durch ihren Sprecher klargestellt.

Ein Sprecher verwies zudem darauf, dass das Aufenthaltsrecht es ermögliche, Hamas-Anhänger ohne deutschen Pass auszuweisen. Das Bundesland wäre hierfür zuständig. Das bayerische Innenministerium ergänzte, dass eine Ausweisung in Betracht gezogen werden könnte, wenn ausländische Hamas-Anhänger die Demokratie oder Sicherheit Deutschlands bedrohen. Doch die Teilnahme an einer Demonstration allein reicht nicht für eine Ausweisung aus.

Die CSU fordert im Bundestag ein „Betätigungsverbot“ für die Hamas. Das SPD-geführte Bundesinnenministerium betont jedoch, dass man über solche Schritte im Vorfeld nicht sprechen kann, um einen Überraschungseffekt zu gewährleisten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann unterstreicht die besondere Rolle Deutschlands angesichts seiner NS-Vergangenheit: „Wenn im Land, von dem die Shoah ausging, Morde an Menschen gefeiert werden, die nur aufgrund ihrer jüdischen Herkunft ermordet wurden, dann untergräbt das den inneren Frieden.“ Er betont, dass das Zeigen von Hamas-Symbolen oder das Sammeln von Geldern für die Organisation strafbar ist.

Daher fordert Buschmann die Polizei auf, die Daten von Verdächtigen zu erfassen und Beweise sicherzustellen. Seiner Meinung nach sind die bestehenden Strafbestimmungen ausreichend. Aber klar sei, dass die Sicherheit Israels für Deutschland von höchster Bedeutung ist.

Die Stimmung unter Muslimen in Deutschland verschärft sich im Licht des brutalen Überfalls der Hamas auf Israel und angesichts der eskalierenden Situation im Nahen Osten. An einer Schule in Neukölln, einem Stadtteil Berlins mit einem hohen Anteil an arabischstämmigen Bürgern, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Schüler und einem Lehrer nach dem Hissen einer palästinensischen Flagge. Laut Polizeibericht hat ein vermummter 14-jähriger Schüler die Flagge gezeigt. Ein 61-jähriger Lehrer konfrontierte ihn daraufhin. Ein 15-jähriger Schüler mischte sich ein, was zu einer körperlichen Auseinandersetzung führte.