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Innenministerin Faeser verurteilt Taliban-Auftritt in Kölner Moschee und fordert Aufklärung

Empörung über unerwarteten Besuch

Die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte sich bestürzt über den Auftritt eines hochrangigen Taliban-Funktionärs in einer Moschee in Köln. Bei einer Stellungnahme in Berlin bezeichnete sie das Ereignis als „vollkommen inakzeptabel“ und verurteilte es scharf. Faeser betonte, dass die Präsenz von Taliban-Vertretern in Deutschland nicht toleriert werden kann, insbesondere in Anbetracht der gravierenden Menschenrechtsverletzungen, für die die Taliban bekannt sind. Sie verwies darauf, dass Deutschland viele afghanische Geflüchtete vor der Unterdrückung durch die Taliban schütze und daher solche Auftritte umso mehr verurteile.

Ditib und Afghanischer Kulturverein in der Kritik

Vom Dachverband Ditib, zu dem die betroffene Kölner Moschee gehört, forderte Faeser eine schnelle und umfassende Aufklärung, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte. Ditib distanzierte sich von dem Ereignis und gab an, dass ein Kulturverein, der das Event organisiert hatte, gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen habe. Der „Afghanische Kulturverein Köln Meschenich“, der in den Vorfall verwickelt schien, wies jegliche Beteiligung von sich und erhob Anzeige wegen Rufschädigung, da sein Name missbräuchlich verwendet worden sei.

Unklare Umstände der Einreise

Das Bundesinnenministerium gab an, keine Vorkenntnisse über den Auftritt gehabt zu haben. Der Fokus liegt nun darauf, wie der Taliban-Funktionär Abdul Bari Omar, der als Leiter der afghanischen Lebensmittel- und Arzneibehörden identifiziert wurde, nach Deutschland einreisen konnte. Das Auswärtige Amt kritisierte die Reise Omars und stellte klar, dass ihm kein Visum für die Einreise nach Deutschland erteilt worden sei. Das nordrhein-westfälische Innenministerium bestätigte diese Angaben.

Rechtliche Einordnung der Taliban

Der Auftritt löste auch auf Landesebene Reaktionen aus. Die nordrhein-westfälische Staatskanzlei verurteilte den unkontrollierten Verbreitungsversuch radikaler Taliban-Ideologien in Deutschland. Jedoch verwies das Düsseldorfer Innenministerium darauf, dass die Taliban seit ihrer Machtübernahme in Afghanistan im September 2021 nach einer Bewertung des Generalbundesanwalts nicht mehr als kriminelle oder terroristische Vereinigung eingestuft werden.

Der Vorfall in Köln wirft Fragen bezüglich der Sicherheit und der politischen Sensibilität in Bezug auf radikale Elemente auf deutschem Boden auf. Die Forderung nach einer gründlichen Aufklärung durch die Innenministerin und die Reaktionen verschiedener Behörden zeigen, dass solche Ereignisse eine ernsthafte Besorgnis auf höchster Ebene hervorrufen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, insbesondere im Hinblick darauf, wie Deutschland mit derartigen Herausforderungen umgehen wird.