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Kirchenasylanten erhalten kein Steuergeld: Gerichtsurteil in Deutschland

Ein irakisches Ehepaar hat vergebens geklagt

Das Landessozialgericht Niedersachsen hat eine Klage eines irakischen Ehepaares auf umfassende Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgelehnt. Dieses Urteil erging, nachdem das Paar aus Schweden, wo sein Asylantrag abgelehnt wurde, nach Sachsen-Anhalt gereist war und sich dann aus Furcht vor einer Abschiebung in Bremen im Kirchenasyl niedergelassen hatte.

Grundlage für die Ablehnung der Ansprüche war die Tatsache, dass das Ehepaar die vorgesehene Unterkunft in Sachsen-Anhalt verlassen hatte, um ins Kirchenasyl zu gehen. Gemäß dem Dublin-III-Verfahren hätte es eigentlich nach Schweden zurückgeschickt werden sollen. Offenbar versuchten die Eheleute, dies durch ihren Aufenthalt im Kirchenasyl zu verhindern. Infolgedessen wurden auch sämtliche Ansprüche auf Sach- oder Geldleistungen abgelehnt. Personen, denen die Kirche Asyl gewährt, müssen eigenständig finanziert werden.

Die Eheleute argumentierten vor Gericht, dass der Lebensunterhalt nicht dauerhaft durch die Kirche gewährleistet werden könne. Dennoch wies der zuständige Landkreis in Sachsen-Anhalt alle Ansprüche zurück, und auch das Sozialgericht Bremen entschied gegen die Iraker. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat diese Entscheidungen nun bestätigt.

Die Richter waren der Meinung, dass die Eheleute nicht ausreichend begründen konnten, warum sie nicht in Sachsen-Anhalt leben könnten. Die Möglichkeit einer Abschiebung nach Schweden sei kein ausreichender Grund. Das Gericht gewährte ihnen lediglich die Übernahme von Reisebeihilfe für die Rückkehr nach Sachsen-Anhalt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

In den letzten Jahren hat die Anzahl der Fälle von Kirchenasyl rapide zugenommen. Im Jahr 2020 waren es noch etwa 500 Personen, während die Zahl mittlerweile auf über 2.000 angestiegen ist. Seit 2017 konnten insgesamt 6.000 Personen nicht abgeschoben werden. 

Dies hat zu einer Diskussion über die Rolle der Kirchen im Asylprozess und ihren Einfluss auf die Abschiebungspolitik geführt.

Immer mehr Kommunen sind aufgrund der Massenmigration überlastet, während die Kirchen durch das Kirchenasyl immer mehr Abschiebungen verhindern

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner sieht darin eine Gefahr für den Rechtsstaat und kritisiert das Kirchenasyl als eine rechtsstaatsfremde Widerstandshandlung gegen den ordnungsgemäßen Vollzug des Aufenthaltsrechts. Er betont die Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten und das Institut des Kirchenasyls als Umgehung des Rechtsstaats abzulehnen.