Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock stehen in der Kritik, nachdem sie trotz eines Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen Fraport zu Terminen geflogen sind. Diese Flüge sorgten für öffentliche Empörung, da sie nicht nur das Nachtflugverbot missachteten, sondern auch Kurzstreckenflüge beinhalteten, die insbesondere Baerbock in der Vergangenheit immer wieder verurteilt hatte.
Die Ereignisse am Abend des 23. Juni
Am 23. Juni besuchten Kanzler Scholz, Außenministerin Baerbock und weitere Kabinettsmitglieder das EM-Spiel zwischen Deutschland und der Schweiz in Frankfurt am Main. Nach dem Spiel traten sie ihre jeweiligen Weiterreisen an: Scholz und einige Minister flogen nach Berlin, während Baerbock nach Luxemburg weiterreiste, um am Treffen der EU-Außenminister teilzunehmen. Beide Flüge fanden trotz des geltenden Nachtflugverbots zwischen 23 und 5 Uhr statt.
Heftige Reaktionen und Vorwürfe der Doppelmoral
Die Kritik an Baerbock ist besonders scharf, da sie sich wiederholt gegen Kurzstreckenflüge ausgesprochen hat. Ihr Flug von Frankfurt nach Luxemburg, eine Strecke von lediglich 187 Kilometern, dauerte etwa 35 Minuten. Eine Autofahrt hätte rund drei Stunden in Anspruch genommen. Der FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Naas äußerte sich gegenüber der „Bild“-Zeitung empört: „Da sieht man mal, wie die Grünen ihre eigene Basis ernst nehmen. Das ist grüne Doppelzüngigkeit vom Feinsten: Den Bürgern das Fliegen madig machen und dann selbst auch noch das Nachtflugverbot umgehen, um von Frankfurt nach Luxemburg zu fliegen. Luftlinie 184,36 Kilometer. Echt jetzt?“
Hintergrund des Nachtflugverbots
Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gilt seit Oktober 2011 und soll den Anwohnern nächtliche Ruhe vor Fluglärm gewähren. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte es nach langem Rechtsstreit gegen die schwarz-gelbe Regierung durchgesetzt. Trotz dieses Verbots gibt es jedoch regelmäßig Ausnahmen. Am 27. Juni durften 26 Flugzeuge aufgrund von Gewittern nach 23 Uhr starten und sieben Maschinen landeten nach 23 Uhr. Am Tag zuvor gab es ebenfalls mehrere Ausnahmen.
Regelungen und Ausnahmen
Generell erlaubt das Nachtflugverbot verspätete Landungen und Starts zwischen 23 und 0 Uhr, sofern diese Verspätungen nicht planmäßig sind. Ausnahmen gelten auch für medizinische Hilfeleistungen, Katastropheneinsätze, Evakuierungsflüge und Flüge von besonderem öffentlichem Interesse. Unter diese letzte Kategorie fielen die Flüge von Scholz und Baerbock.
Die Vorfälle werfen Fragen auf hinsichtlich der Konsequenz und Glaubwürdigkeit der Politiker, insbesondere der Grünen, die sich vehement für Umwelt- und Klimaschutz einsetzen. Die Kritik an Baerbock spiegelt die Enttäuschung vieler Bürger und politischer Gegner wider, die in diesen Flügen eine Diskrepanz zwischen öffentlicher Rhetorik und persönlichem Handeln sehen. Dies ist ein wichtiger Aspekt in der aktuellen Diskussion über Umweltpolitik und die Vorbildfunktion von Entscheidungsträgern in Deutschland.