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Neue Richtlinien in Bayern: Ein Wendepunkt im Umgang mit Gendersprache

Bayern setzt ein klares Zeichen im Umgang mit der sogenannten Gendersprache in öffentlichen Institutionen. Unter der Führung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat der Freistaat entschieden, die Verwendung von geschlechtsneutralen Formulierungen mit Sonderzeichen in Dokumenten der Verwaltung, in Bildungseinrichtungen und im behördlichen Schriftverkehr zu untersagen.

Entscheidung des bayerischen Kabinetts

In einer jüngsten Sitzung hat das bayerische Kabinett eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für Behörden in Bayern beschlossen. Diese Änderung verbietet ausdrücklich die Verwendung von geschlechterinklusiven Schreibweisen, die Sonderzeichen wie das Gendersternchen, Unterstriche oder Doppelpunkte beinhalten. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) wies darauf hin, dass diese Vorschrift für alle Lehrkräfte und Verwaltungsangestellten bindend ist.

Ziele und Beweggründe der Initiative

Das Hauptziel dieser neuen Regelung ist es, eine klare und unmissverständliche Sprachnutzung zu fördern. Herrmann unterstrich die Notwendigkeit, die Freiheit des Diskurses in einer demokratischen Gesellschaft zu wahren. Er kritisierte, dass Sprache, die durch ideologische Einflüsse wie das Gendern geprägt ist, tendenziell ausschließend wirkt und nicht mit dem Ideal einer offenen Gesellschaft in Einklang steht. Er merkte an, dass insbesondere der missionarische Gebrauch geschlechtersensibler Sprache mit den Grundwerten einer freien Gesellschaft kollidiert.

Betonung von Sprachklarheit

Mit der Aktualisierung der Geschäftsordnung verfolgt das Kabinett das Ziel, auch unabhängig von zukünftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung, eine einheitliche und nachvollziehbare Kommunikation sicherzustellen. Die Regierung legt Wert darauf, dass durch die neue Regelung niemand benachteiligt wird, der sich gegen die Nutzung von Gendersprache entscheidet.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU)

Auswirkungen und weiterführende Schritte

Diese Maßnahme markiert einen signifikanten Schritt in der Debatte um die Gendersprache und reflektiert das Bestreben, die deutsche Sprache in ihrer klassischen Form zu schützen, während gleichzeitig für eine klare und inklusive Kommunikation gesorgt werden soll. Die Anweisung an die staatlichen Einrichtungen wurde erteilt, und es wird erwartet, dass die Umsetzung dieser Vorgaben in der Praxis sorgfältig überwacht wird.

Die Entscheidung Bayerns, gegen die Verwendung von Gendersprache vorzugehen, wird sicherlich weiterhin für Gesprächsstoff sorgen und könnte möglicherweise auch in anderen Bundesländern ähnliche Überlegungen anstoßen. Wie sich dies langfristig auf die gesellschaftliche und sprachliche Entwicklung in Deutschland auswirken wird, bleibt abzuwarten.