Oberster Gerichtshof setzt Trump in einer bahnbrechenden Entscheidung wieder auf den Wahlzettel für 2024

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In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof am Montag einstimmig entschieden, dass der ehemalige Präsident Donald Trump bei den Vorwahlen für die Präsidentschaftswahlen 2024 im ganzen Land wieder zugelassen wird. Damit wurden die Versuche der Bundesstaaten, ihn aufgrund seiner angeblichen Rolle bei den Unruhen im Kapitol am 6. Januar 2021 auszuschließen, zurückgewiesen.

Die Richter trafen ihre Entscheidung nur einen Tag vor den entscheidenden Vorwahlen am Super Tuesday. Sie erklärten, dass die Staaten nicht befugt sind, eine Verfassungsbestimmung aus der Zeit nach dem Bürgerkrieg anzuwenden, um zu verhindern, dass Präsidentschaftskandidaten auf den Stimmzetteln erscheinen. Sie betonten, dass die Befugnis, Kandidaten zu disqualifizieren, einzig und allein beim Kongress liegt, wie aus einer nicht unterzeichneten Stellungnahme des Gerichts hervorgeht.

Nach der Bekanntgabe feierte Donald Trump die Entscheidung auf seiner Social-Media-Plattform und bezeichnete sie als einen bedeutenden Sieg für Amerika.

Dieses Urteil markiert den Höhepunkt der Bemühungen in verschiedenen Staaten, darunter Colorado, Illinois und Maine, Trump aufgrund seiner Beteiligung an den Ereignissen im Kapitol am 6. Januar 2021 von den Wahlzetteln zu streichen. Trotz der Enttäuschung einiger Staatsbeamter, wie z.B. der Außenministerin von Colorado, Jena Griswold, die Trumps Wählbarkeit als Kandidat anerkannte, steht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs fest.

Im Mittelpunkt des Falles stand die Auslegung von Abschnitt 3 des 14. Verfassungszusatzes, der nach dem Bürgerkrieg verabschiedet wurde, um zu verhindern, dass Personen, die sich an einem „Aufstand“ beteiligt hatten, ein öffentliches Amt bekleiden konnten. Trumps Fall war der erste Fall, in dem diese Bestimmung auf einen Präsidentschaftskandidaten angewandt wurde. Der Oberste Gerichtshof von Colorado entschied, dass sie zur Disqualifizierung des Kandidaten verwendet werden kann.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat jedoch Fragen über die Rolle des Kongresses bei der Durchsetzung von Abschnitt 3 aufgeworfen, wobei einige Richter Bedenken über die Auslegung der Mehrheit geäußert haben. Die Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson stimmten zwar zu, dass ein landesweiter Flickenteppich von Vorschriften aus der Anwendung von Abschnitt 3 auf Ebene der Bundesstaaten resultieren könnte, waren aber nicht mit der Haltung der Mehrheit einverstanden, dass nur der Kongress Gesetze zur Disqualifizierung erlassen könne.

Trotz der einstimmigen Entscheidung des Gerichts, Trump wieder zur Wahl zuzulassen, kam es unter den Richtern zu Meinungsverschiedenheiten über die weitergehenden Auswirkungen des Urteils. Die konservative Richterin Amy Coney Barrett äußerte sich in milderer Form zu ihren Kollegen und meinte, sie seien bei der Abgrenzung der Rolle des Kongresses bei der Disqualifizierung zu weit gegangen.

Dieser Fall ist die direkteste Einmischung des Obersten Gerichtshofs in eine Präsidentschaftswahl seit der umstrittenen Entscheidung Bush vs. Gore im Jahr 2000. Die Auswirkungen gehen über die unmittelbare Wiederzulassung von Trump zu den Wahlen hinaus und haben potenzielle Auswirkungen auf künftige Präsidentschaftswahlen und die Auslegung von Verfassungsbestimmungen.

Während die Entscheidung den unmittelbaren Streit um Trumps Wählbarkeit beilegt, schafft sie die Voraussetzungen für weitere juristische Auseinandersetzungen um die Ereignisse des 6. Januar 2021. Ein für Ende April anberaumter Prozess wird sich mit der Frage befassen, ob Trump für seine mutmaßliche Rolle bei dem Angriff auf das Kapitol strafrechtlich verfolgt werden kann. Dies wirft Fragen über den Zeitpunkt möglicher Prozesse vor den Wahlen im November auf.

Während sich die Nation mit den Nachwirkungen einer der turbulentesten Perioden ihrer jüngeren Geschichte auseinandersetzt, unterstreicht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs die Komplexität und die anhaltenden Debatten um Fragen der Rechenschaftspflicht des Präsidenten, der Verfassungsauslegung und der Rechtsstaatlichkeit.