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Rechtsprechung in München: Hartes Urteil gegen die Letzte Generation

Landgericht München I bestätigt Rechtmäßigkeit der Razzien

Im Mai fand eine umfangreiche Razzia bei der Umweltaktivistengruppe Letzte Generation statt, deren Rechtmäßigkeit nun vom Landgericht München I bestätigt wurde. Sechs Monate nach dem Einsatz hat das Gericht mehrere Beschwerden gegen die Durchsuchungsmaßnahmen weitestgehend zurückgewiesen. Von den elf eingereichten Einwänden wurden zehn von der Staatsschutzkammer als unbegründet abgelehnt, lediglich einer wurde teilweise stattgegeben.

Grundlage des Urteils: Verdacht auf kriminelle Vereinigung

Die Entscheidung des Amtsgerichts München, die die Razzien autorisierte, wurde von der Kammer gestützt. Es bestand der Verdacht, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung darstellt. Dies begründet sich in der gemeinsamen Zielsetzung der Gruppenmitglieder und der Absicht, Straftaten zu begehen. Die Art dieser Straftaten, ob Nötigung von Verkehrsteilnehmern oder Sachbeschädigungen, prägt das Auftreten der Gruppe. Das Gericht erachtet diese Vergehen als „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ und sieht den gesellschaftlichen Diskurs durch unzulässige Mittel beeinträchtigt. Die Durchsuchungen wurden somit als angemessen bewertet.

Eingeschränkte Zustimmung des Gerichts

Das Gericht gab einer Beschwerde teilweise statt, indem es anerkannte, dass die Beschlagnahmung einiger Gegenstände nicht gerechtfertigt war.

Endgültigkeit der Entscheidung

Gegen die Urteile der Staatsschutzkammer ist kein Widerspruch mehr möglich; sie sind rechtskräftig.

Kontext der Razzia: Ermittlungen gegen Mitglieder der Letzten Generation

Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen mehrere Mitglieder der Letzten Generation. Die Razzien im Mai umfassten 15 Wohn- und Geschäftsräume der Klimaschutzgruppe in sieben Bundesländern: Hessen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein.

Das Urteil des Landgerichts München I markiert einen signifikanten Punkt in der Auseinandersetzung mit den Methoden der Umweltaktivisten. Während die Rechtmäßigkeit der Razzien bestätigt wurde, bleibt der gesellschaftliche Diskurs über die Grenzen des zivilen Ungehorsams und die Rolle der Justiz in der Umweltpolitik bestehen.