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Strenge Überwachung, Durchsuchungen und Festnahmen: Konsequentes Vorgehen gegen „direkte Aktionen“ bei europäischen Klimaprotesten

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Einige Länder nutzen rechtliche Instrumente, die ursprünglich zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und extremistischer Gruppen eingeführt wurden

Straßensperren auf wichtigen Autobahnen in Großbritannien verursachten Verkehrschaos, Proteste an Ölanlagen in Deutschland unterbrachen die Energieversorgung und in Frankreich gerieten Tausende von Aktivisten mit der Polizei wegen der Nutzung von Wasserressourcen aneinander, wobei zahlreiche Menschen verletzt wurden.

Um ein weiteres Erstarken solcher Proteste zu unterbinden, ergreifen immer mehr europäische Länder drastische Maßnahmen. So berufen sich beispielsweise die Bundesländer in Deutschland und die nationalen Behörden in Frankreich auf rechtliche Instrumente, die ursprünglich zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und extremistischer Gruppen entwickelt wurden.

Diese Befugnisse werden nun genutzt, um Aktivisten abzuhören und strafrechtlich zu verfolgen, wie aus Gesprächen der Nachrichtenagentur Reuters mit vier Staatsanwälten, der Polizei in beiden Ländern und mehr als einem Dutzend Demonstranten hervorgeht.

Eine Flut von Klimaprotesten durch direkte Aktionen hat in ganz Europa für Aufsehen gesorgt

In Berlin allein hat die Polizei Hunderttausende Arbeitsstunden darauf verwendet, über 4.500 Vorfälle zu bearbeiten, die im Zusammenhang mit den Gruppen „Die Letzte Generation“ und „Extinction Rebellion“ stehen, wie aus bislang unveröffentlichten Polizeidaten hervorgeht.

In Deutschland nutzen staatliche Behörden weitreichend den Präventivgewahrsam, um Menschen von der Teilnahme an Protesten abzuhalten. Dies schließt die Inhaftierung von mindestens einer Person für bis zu 30 Tage ohne Anklage ein, wie Staatsanwälte, die von Reuters befragt wurden, unter Berufung auf das bayerische Recht bestätigten.

Im Juli hat Frankreich und im Mai Großbritannien neue Überwachungs- und Festnahmegesetze eingeführt. In Großbritannien stellt das Anketten oder Ankleben an ein Grundstück nun eine Straftat dar.

Frankreich hat sogar eigens eine Anti-Terror-Einheiten damit beauftragt, Klimaaktivisten zu verhören, wie bestätigt wurde.

Während die Regierungen in Deutschland und Großbritannien betonen, dass ihre Reaktion auf die Proteste darauf abzielt, schädliche kriminelle Handlungen zu verhindern, hat die französische Regierung eine Stellungnahme abgelehnt. Sie hat jedoch zuvor betont, dass der Staat in der Lage sein muss, gegen das vorzugehen, was er als „Radikalisierung“ betrachtet.

Die Aktivisten wiederum erklären, sie hätten sich für diese Form des direkten Handelns entschieden, nachdem andere Proteststrategien nicht zum gewünschten Erfolg geführt hätten.

Ziviler Ungehorsam ist ein historisch etabliertes Mittel in sozialen Bewegungen, das beispielsweise im Kampf für das Frauenwahlrecht und in der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung eine wichtige Rolle spielte.

Reuters konnte nicht bestätigen, ob die Koordination der Politik oder der Überwachung von Demonstranten zwischen den europäischen Ländern über die übliche polizeiliche Zusammenarbeit hinausgeht.

Eine Quelle innerhalb der französischen Regierung, die mit der Situation vertraut ist, erklärte jedoch, dass europaweit Geheimdienste zusammenarbeiten, um die Pläne und Aktivitäten der Demonstranten zu überwachen.

Auf eine Anfrage von Reuters bezüglich des Informationsaustausches über Klimaaktivisten zwischen den europäischen Regierungen erklärte das deutsche Innenministerium, dass es regelmäßig Informationen mit internationalen Partnern teilt, weigerte sich jedoch, weitere Details preiszugeben.

Sowohl die Polizei als auch das französische Innenministerium haben eine Stellungnahme abgelehnt. Der Nationale Rat der Polizeichefs in Großbritannien hat auf eine Anfrage nicht sofort reagiert, und das britische Innenministerium hat keinen Kommentar abgegeben.

In Deutschland existiert keine nationale Politik, die spezifisch auf Klimaaktivisten ausgerichtet ist. Die Bundesregierung betrachtet diese Gruppen als überwiegend nicht extremistisch, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Zwei deutsche Bundesländer ziehen in Erwägung, eine führende Gruppe der Bewegung zu verbieten

Die bayerische Staatsanwaltschaft hat eine strenge Vorgehensweise gegen die Gruppe „Die Letzte Generation“ eingeleitet und prüft derzeit, ob diese als kriminelle Vereinigung gemäß dem Gesetz eingestuft werden kann. Eine solche Einstufung würde umfangreiche Maßnahmen wie Telefonüberwachung, GPS-Ortung und Hausdurchsuchungen ermöglichen.

Die Ermittlungen gegen „Die Letzte Generation“ wurden einer staatlichen Spezialeinheit zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus übertragen. Dies erfolgte, weil die Gruppe verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben, einschließlich des Versuchs, kritische Infrastrukturen zu sabotieren, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte.

Im Bundesland Brandenburg finden ähnliche Untersuchungen statt, wie das Innenministerium gegenüber Reuters bestätigte.

In einer Reaktion auf eine Anfrage von Reuters wies „Die Letzte Generation“ die Vorwürfe zurück, dass ihre Aktivitäten krimineller Natur seien. Die Gruppe betonte, dass die Aktivisten während der Proteste offen ihre Identität zeigen und Veranstaltungen im Voraus ankündigen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Gruppe umfassen insbesondere den Vorfall, bei dem ein Ventil an der Transalpine-Pipeline in Bayern geschlossen wurde, sowie einen Protest vor einer Raffinerie in Brandenburg. „Die Letzte Generation“ hat bestätigt, an diesen Protestaktionen teilgenommen zu haben.

Im Mai führte die Polizei in verschiedenen Bundesländern Durchsuchungen in den Wohnungen von sieben Führungspersonen der Gruppe „Letzte Generation“ durch. Laut der bayerischen Staatsanwaltschaft, die dies Reuters mitteilte, wurden die Telefone von sechs der Anführer vor den Razzien überwacht, um die Gruppe als kriminelle Vereinigung zu klassifizieren.

Um die Sammlung von Spenden zu stoppen, wurde auch die Website der Gruppe abgeschaltet. Sollte die Gruppe verboten werden, könnte nach deutschem Recht die Unterstützung der Gruppe mit einer Gefängnisstrafe belegt werden.

Das Innenministerium Bayerns teilte Reuters unter Berufung auf ein entsprechendes Landesgesetz mit, dass in den letzten 18 Monaten mindestens 80 Mal Präventivgewahrsam von mehr als 24 Stunden gegen Klimaaktivisten verhängt wurde.

Das Ministerium bestätigte zudem die 30-tägige Inhaftierung eines Aktivisten. Die Gruppe „Letzte Generation“ gab jedoch an, dass insgesamt neun Personen für einen Zeitraum von 30 Tagen festgehalten wurden.

Dieses Vorgehen illustriert, wie Bayern Vorschriften anwendet, die es der Polizei ermöglichen, Personen auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses bis zu einem Monat ohne formelle Anklage in Gewahrsam zu nehmen, um eine potenzielle Straftat zu verhindern.

Das Ministerium lieferte keine weiteren Informationen zu den inhaftierten Personen oder den Gründen für ihre Inhaftierung. Es war Reuters nicht möglich, umgehend zu klären, ob einer der festgehaltenen Aktivisten im Anschluss daran angeklagt wurde.

Als Reaktion auf die Proteste arbeitet Berlin an einem neuen Gesetz, um den Umgang mit Aktivisten und Demonstranten zu regeln

Seit dem letzten Jahr haben Aktivisten in Berlin Hunderte von Straßenblockaden organisiert. Nach Angaben der Berliner Polizeibehörde, sind bis zum 6. Juli über 480.000 Arbeitsstunden für die Bearbeitung von 4.519 neu registrierten mutmaßlichen Straftaten von Umweltaktivisten aufgebracht worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie bis zum 19. Juni dieses Jahres mehr als 2.200 Ermittlungsverfahren gegen Aktivisten der Gruppen Die Letzte Generation und Extinction Rebellion eingeleitet hat.

Die übermittelten Daten enthielten jedoch keine spezifischen Angaben zur Art der Straftaten, die Gegenstand der Ermittlungen sind.

In Reaktion auf diese anhaltenden Proteste erwägen die Gesetzgeber Berlins derzeit einen Gesetzesentwurf, der es ermöglichen würde, Verdächtige bis zu fünf Tage festzuhalten – anstatt der bisher geltenden 48 Stunden, wie ein Sprecher des Berliner Senats in einem Interview erklärte.

Während Deutschland plant, bis zum Jahr 2045 und Frankreich bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, im Einklang mit wissenschaftlichen Empfehlungen, haben beide Länder in den letzten zwei Jahren ihre jährlichen Ziele verfehlt. Angesichts der Tatsache, dass die Erde im Juli ihre bisher wärmsten Tage erlebte, drängen die Aktivisten darauf, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Aktionen und Reaktionen in Frankreich

Ende 2022 drangen Klimaaktivisten, gekleidet in weiße Schutzanzüge, nachts in eine französische Zementfabrik ein, die im Besitz von Lafarge Holcim ist. Sie kappten die Stromleitungen mit Bolzenschneidern und zerstörten Anlagen mit Hämmern, wie ein Video zeigt, das von der Gruppe Les Soulevements de La Terre (SLT) veröffentlicht wurde.

Ein Sprecher von SLT erklärte, dass die Gruppe die Aktion unterstützte, sie jedoch nicht selbst organisiert hatte. Er betonte zudem, dass für die seitdem festgenommenen Personen die Unschuldsvermutung gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Im März nahmen Mitglieder von SLT an einer Protestaktion teil, die darauf abzielte, die im Bau befindlichen Bewässerungsbecken zu deaktivieren. Diese Becken sollen dazu dienen, Grundwasser für große landwirtschaftliche Betriebe in einem von der Dürre betroffenen Feuchtgebiet in Deux-Sevres, in der Region Nouvelle Aquitaine, zu pumpen.

Rund 6.000 Demonstranten sahen sich etwa 3.000 Gendarmen gegenüber, die in einem Zeitraum von zwei Stunden über 5.000 Tränengasgranaten abfeuerten. Im entstandenen Chaos wurden 200 Demonstranten verletzt. Zwei davon fielen in ein Koma, und ein Demonstrant verlor ein Auge. 47 Polizisten erlitten Verletzungen, und vier Polizeifahrzeuge gingen in Flammen auf.

Der gewaltsame Verlauf des Wasserprotests löste große Unruhen aus. Menschenrechtsgruppen und Demonstranten warfen den Sicherheitskräften vor, übermäßig brutal vorgegangen zu sein. Die Regierung hingegen beschuldigte die Aktivisten, mit Stahl-Bowlingkugeln und Benzinbomben bewaffnet zum Protest erschienen zu sein und sich auf eine Auseinandersetzung vorbereitet zu haben.

Militärstaatsanwälte prüfen derzeit, ob von Seiten der Gendarmen unverhältnismäßige Gewalt angewendet wurde.

Gestützt auf ein im Jahr 2021 verabschiedetes Gesetz, hat das Innenministerium die Gruppe SLT wegen angeblicher Anstiftung zu Gewalt verboten. Die SLT hat gegen dieses Verbot Berufung eingelegt.

Zwei französische Sicherheitsquellen teilten Reuters mit, dass die Überwachung von Öko-Aktivisten seit 2018 zugenommen habe, ohne jedoch weitere Einzelheiten zu preisgeben. Die Polizei und das Innenministerium haben es abgelehnt, dazu Stellung zu nehmen.

In einer Anhörung vor dem Verwaltungsgericht am Dienstag, bei der die SLT um eine Aussetzung des Regierungsdekrets zur Auflösung der Gruppe bat, bestätigte der Rechtsvertreter des Innenministeriums, dass staatliche Überwachungsmaßnahmen gegen Mitglieder der Gruppe durchgeführt wurden.

„Personen, die behaupten, zur SLT zu gehören, fallen automatisch in den Zuständigkeitsbereich der Nachrichtendienste“, erklärte Pascale Leglise und betonte, dass „natürlich nicht jede Person Ziel einer Überwachungsaktion ist“.