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Vergewaltiger aus Afghanistan will in Deutschland bleiben

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Zum Fall des verurteilten Vergewaltigers von Illerkirchberg: „Solche Täter dürfen nie wieder frei bei uns rumlaufen“

Die aktuellen Entwicklungen im Fall des verurteilten Vergewaltigers aus Illerkirchberg, Baden-Württemberg, haben bundesweit für Empörung gesorgt. Der 31-jährige Mann aus Afghanistan, der nach seiner Haftstrafe wieder in dem Ort seines Verbrechens lebt und nicht aus Deutschland ausreisen möchte, steht im Zentrum der Kontroverse. Dieser Fall hat die öffentliche Debatte über die Abschiebepolitik und den Umgang mit kriminellen Zuwanderern neu entfacht.

Vergewaltiger aus Afghanistan will in Deutschland bleiben

Der Mann, der 2019 gemeinsam mit anderen Zuwanderern ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte, sagte seinem Anwalt gegenüber: „Die Leute sollen irgendwann einsehen, dass sie mich nicht loswerden.“ Er war im November 2015 nach Deutschland eingereist, sein Asylantrag wurde 2017 abgelehnt. Seitdem gilt er als „geduldet“.

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Nach seiner mehr als zweijährigen Freiheitsstrafe wurde er kurzzeitig in Abschiebehaft genommen, jedoch scheiterte eine Rückführung in seine Heimat. Ein Gericht hatte bereits entschieden, dass der Mann aus rechtlicher Sicht abgeschoben werden darf. Allerdings schickt Deutschland seit der Machtübernahme der Taliban 2021 niemanden mehr nach Afghanistan zurück – selbst nicht schwerkriminelle Straftäter wie den verurteilten Vergewaltiger aus Illerkirchberg.

Neues Konzept der Union: „Unbefristeter Ausreisearrest“

Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärte: „Genau für diese Täter wollen wir einen unbefristeten Ausreisearrest schaffen, in den sie direkt nach der Strafhaft kommen. Dort müssen die Personen so lange bleiben, bis sie Deutschland freiwillig verlassen. Der einzige Weg in die Freiheit ist die Rückkehr ins Heimatland.“

Das Konzept sieht vor, dass schwerkriminelle und hochgefährliche Extremisten, die gegen deutsche Gesetze und Regeln verstoßen haben, nicht länger auf freiem Fuß in Deutschland bleiben dürfen. Throm betont: „Wer sich so verhält wie der Täter von Illerkirchberg, hat sein Gastrecht verwirkt.“

Die CDU/CSU-Fraktion hat dieses Modell einstimmig im Bundestag beschlossen und diese Woche im Parlament diskutiert. Die Kernbotschaft lautet: „Der Weg zurück in die deutsche Gesellschaft ist dauerhaft verschlossen. Der Weg zurück in die Heimat steht aber jederzeit offen.“ Die Dauer des Aufenthalts im Ausreisearrest hängt allein von der Entscheidung der betroffenen Personen ab.

Kritik und Kontroversen

Das vorgeschlagene Konzept hat jedoch auch Kritiker. Clara Bünger, flucht- und rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, bezeichnete das Ausreisearrest-Modell als „rechtsstaatswidrig“. Sie argumentiert, dass es grundlegende Menschenrechte sowie die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechtecharta der EU verletze. Bünger betont: „Auch ein schwer krimineller Asylsuchender hat das Recht, nicht in ein Land abgeschoben zu werden, in dem Krieg herrscht.“

Throm weist diese Vorwürfe zurück und verweist auf Länder wie Kanada und Großbritannien, die ähnliche Maßnahmen anwenden. Der kanadische „Immigration and Refugee Protection Act“ und der britische „Illegal Migration Act“ erlauben einen Arrest ohne zeitliche Höchstgrenze für ausreisepflichtige Personen.

Ein umstrittenes Thema

Der Fall Illerkirchberg hat die Diskussion über den Umgang mit kriminellen Zuwanderern und die Abschiebepolitik in Deutschland erneut angefacht. Während die Union mit ihrem Vorschlag eines unbefristeten Ausreisearrests für härtere Maßnahmen plädiert, sehen Kritiker wie Clara Bünger darin eine Verletzung von Menschenrechten.

Alexander Throm bleibt jedoch bei seiner Forderung und betont, dass der deutsche Staat die Pflicht habe, die Ausreise solcher Täter „mit aller Konsequenz durchzusetzen“. Der Fall zeigt, wie tief die Meinungen zu diesem Thema gespalten sind und dass eine Lösung weiterhin intensiv diskutiert werden muss.