Von Oktober bis April: Berlin legt einen Winter-Abschiebestopp fest

In der Zeit von Oktober bis April setzt Berlin die Abschiebepraxis aus, wodurch in diesen sieben Monaten keine Abschiebungen stattfinden werden.

Laut SPD dürfen vor allem Kinder und Familien keiner Gefahr ausgesetzt werden. Auch wenn die Gefahren einer Abschiebung während der kälteren Jahreszeit als minimal betrachtet werden, sorgte ein Interview des Berliner Regierenden Bürgermeisters, Kai Wegner (CDU), in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für Gesprächsstoff innerhalb der Koalitionspartner. Wegner thematisierte die finanzielle und praktische Umsetzung des Winter-Abschiebestopps und unterstrich die Bedeutung der Identifikation sicherer Herkunftsländer für eine effizientere Abschiebepraxis.

Einige Kritiker wundern sich, dass der Winter in Berlin scheinbar sieben Monate andauert, was an die Faustregel für den Wechsel von Winterreifen erinnert.

Es ist bemerkenswert, dass bereits die rot-grün-rote Regierung eine solche winterliche Abschiebeunterbrechung in ihre Bestimmungen aufgenommen hatte. Umso erstaunlicher ist es, dass sich die aktuellen Koalitionspartner, die CDU und die SPD, darauf geeinigt haben, diese Regelung fortzuführen. Laut Koalitionsvertrag sollen Abschiebungen im Winter vermieden werden, besonders wenn es aus humanitären Gründen aufgrund des Wetters angebracht erscheint.

Die Integrationssenatorin von Berlin, Cansel Kiziltepe (SPD), argumentiert, dass extreme Kälte unhaltbare Bedingungen für Abschiebungen schafft. Sie unterstreicht, dass Berlin sich aus humanitären Gründen für den Winter-Abschiebestopp entschieden hat. Dabei scheint Kiziltepe nicht zu berücksichtigen, dass viele Zielnationen klimatisch gesehen weniger problematisch sind. Während in Deutschland Frost und Kälte herrschen, genießen Länder südlich des Äquators warme Bedingungen.

Hauptzielstaaten für Abschiebungen 2022 waren unter anderem Georgien, Albanien, Nordmazedonien und Serbien. Diese Menschen sind mit den winterlichen Verhältnissen Deutschlands bestens vertraut. In Mogadischu, der Hauptstadt von Somalia, bewegen sich die Temperaturen im Dezember beispielsweise zwischen angenehmen 23 und 32 Grad Celsius.

Es gab Unklarheiten bezüglich der Dauer des „Winters“, wie er im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. Einige interpretieren ihn als den Zeitraum von Oktober bis April.

Frühere Debatten drehten sich um den Versuch, nahezu 600 moldauische Bürger im Winter 2022 abzuschieben, was innerhalb der damaligen rot-rot-grünen Koalition zu Spannungen führte. Am Ende wurden diese Abschiebepläne gestoppt.

Die derzeitige schwarz-rote Regierung in Berlin hat sich für dieselbe Formulierung im Koalitionsvertrag entschieden, nach der im Winter bei schlechten Wetterbedingungen aus humanitären Gründen auf Abschiebungen verzichtet werden sollte.

Das nationale Aufenthaltsgesetz erlaubt den Bundesländern, Abschiebungen aus diversen Gründen auszusetzen. Berlin hat diesen Spielraum genutzt und die Abschiebungen während der kälteren Monate gestoppt.

Laut einer SPD-Senatorin könnte eine Aushöhlung des Winter-Abschiebestopps den rechtspopulistischen Bewegungen in die Hände spielen. Sie möchte sich an solcher „Scheinpolitik“ nicht beteiligen.

Somit scheinen Abschiebungen in Berlin weniger ein zentrales Instrument der Rechtsdurchsetzung gegenüber ausreisepflichtigen Personen zu sein, sondern werden zu einer Angelegenheit, die nur in den wärmeren Monaten Anwendung findet.