Die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 laufen auf Hochtouren, und der Bedarf an Wahlhelfern ist immens. Rund 650.000 Ehrenamtliche werden bundesweit gesucht, um die etwa 88.000 Wahlvorstände zu unterstützen. Besonders hoch ist der Bedarf in Hamburg, wo zusätzlich eine Woche nach der Bundestagswahl auch die Bürgerschaft gewählt wird – rund 30.000 Wahlhelfer werden benötigt.
Aufgaben und Verantwortung von Wahlhelfern
Wahlhelfer spielen eine zentrale Rolle für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Ihre Aufgaben umfassen die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe von Stimmzetteln, das Vermerken der Teilnahme im Wählerverzeichnis, die Kontrolle des Einwurfs der Stimmzettel in die Urne und die Unterstützung bei der Auszählung und Ermittlung der Ergebnisse im Wahlbezirk. Neutralität ist dabei entscheidend: Kandidaten und ihre Vertrauenspersonen dürfen das Amt nicht ausüben.
Alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren können sich freiwillig als Wahlhelfer melden. Dies geschieht entweder durch Aufrufe der Landeswahlleiter oder durch direkte Anfragen der Gemeinden. Eine Registrierung ist bei der zuständigen Wahlbehörde vor Ort oder online möglich. Sollten sich nicht genügend Freiwillige finden, können Wahlberechtigte zur Übernahme des Amts verpflichtet werden, wobei eine Ablehnung aus wichtigen Gründen möglich ist.
Vergütung durch Erfrischungsgeld
Obwohl das Amt ehrenamtlich ist, erhalten Wahlhelfer eine kleine Aufwandsentschädigung. Das sogenannte Erfrischungsgeld beträgt laut § 10 der Bundeswahlordnung 25 Euro, während der Wahlvorsteher für seine größere Verantwortung 35 Euro erhält. Einige Kommunen zahlen darüber hinaus höhere Beträge. Die Entschädigung ist bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und fällt unter die Ehrenamtspauschale.
Dringender Bedarf durch vorgezogene Wahl
Da es sich um eine vorgezogene Bundestagswahl handelt, gelten verkürzte Fristen für die Vorbereitung, etwa bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Kandidatenlisten. Dies erhöht den Druck, schnell genügend Wahlhelfer zu rekrutieren, um die Wahl reibungslos durchführen zu können.
Politische Hintergründe
Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen. Diese Entscheidung kommt angesichts der politischen Unsicherheit nach dem Bruch der Ampelkoalition, wodurch Scholz eine Minderheitsregierung führt. Ursprünglich sollte die Vertrauensfrage am 15. Januar 2025 gestellt werden, wurde aber vorgezogen, um auf den Druck der Opposition und interne Diskussionen zu reagieren.
Die rechtzeitige Organisation der Wahlhelfer und die politische Stabilität sind entscheidend, um die Bundestagswahl trotz Herausforderungen geordnet abzuwickeln.