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Fußballclubs müssen Polizeikosten mittragen

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bundesländer dürfen die Deutsche Fußballliga (DFL) an den Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen. Damit scheiterte die DFL mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung aus Bremen, die seit 2014 besteht. Dieses Urteil könnte wegweisend für andere Bundesländer sein.

Kostenbeteiligung bei Hochrisikospielen

Bremen führte als erstes Bundesland Gebühren für Hochrisikospiele ein. Diese fallen an, wenn zusätzliche Polizeikräfte benötigt werden, um Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fanlagern vorzubeugen. Die Regelung betrifft gewinnorientierte Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern und einem erhöhten Gewaltpotenzial. Ziel ist es, die Kosten auf diejenigen zu verlagern, die von der Veranstaltung profitieren.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth erklärte: „Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Gefahrenvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müsste.“ Veranstalter wie die DFL, die allein Umsätze von über fünf Milliarden Euro erzielen, seien Hauptnutznießer der Polizeieinsätze und könnten ohne diese Maßnahmen keine sicheren Spiele garantieren.

Polizeieinsätze in Millionenhöhe

Die Belastung durch Hochrisikospiele ist erheblich: In der Saison 2023/2024 fielen in der ersten und zweiten Bundesliga rund 1,6 Millionen Polizei-Arbeitsstunden an. Dies entspricht der Arbeitszeit von etwa 1.220 Vollzeitbeamten und verursacht Kosten in Millionenhöhe. Bisher trugen diese Ausgaben ausschließlich die Steuerzahler.

Klageweg der DFL

Die DFL wehrte sich jahrelang gegen die Gebührenregelung. Bereits 2015 erhielt sie einen ersten Kostenbescheid für ein Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV über 425.000 Euro. Bis heute summieren sich die Gebührenforderungen auf über drei Millionen Euro. Obwohl die DFL die Beträge nur unter Vorbehalt zahlte, erklärte das Bundesverwaltungsgericht 2019 die Kostenbeteiligung für rechtmäßig. Nun bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung.

Signalwirkung für andere Bundesländer

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Bisher ist Bremen das einzige Bundesland, das Veranstalter zur Kostenbeteiligung heranzieht. Doch andere Länder, die auf die Entscheidung aus Karlsruhe gewartet haben, könnten nun ähnliche Maßnahmen einführen, um ihre Haushalte zu entlasten.

Ein Präzedenzfall für die Zukunft?

Das Urteil stärkt die Position der Bundesländer und setzt ein Zeichen für eine gerechtere Verteilung der Kosten. Während die Steuerzahler entlastet werden, müssen Veranstalter künftig mehr Verantwortung übernehmen. Ob sich andere Bundesländer der Bremer Regelung anschließen, wird die Zukunft zeigen. Klar ist jedoch, dass das Urteil eine neue Ära in der Finanzierung von Polizeieinsätzen bei Großveranstaltungen einläutet.