Meilenstein-Sieg für Caster Semenya: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kippt diskriminierende Testosteron-Grenzwerte im Sport

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Caster Semenya, die südafrikanische Olympiasiegerin im Laufen, hat mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die „diskriminierenden“ Testosteron-Grenzwerte für weibliche Athleten gewonnen. Der EGMR gab am Dienstag bekannt, dass Semenyas Berufung erfolgreich war.

Semenya, eine Hyperandrogene mit natürlich hohen Testosteronwerten, hat die von World Athletics, dem Dachverband der Leichtathletik, festgelegten Regeln angefochten, seit sie 2019 eingeführt wurden. Diese Regeln zielen darauf ab, den Hormonspiegel bei weiblichen Sportlern zu regulieren.

Der EGMR entschied, dass die Vorschriften gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verstoßen. Das Gericht stellte fest, dass das Schweizer Rechtssystem Semenyas Menschenrechte nicht angemessen geschützt hat.

Die neuen Regeln verlangten von Semenya die Einnahme von Medikamenten zur Senkung ihres Testosteronspiegels, wenn sie international in Disziplinen von 400 m bis zu einer Meile antreten wollte. Sie entschied sich jedoch, diese Vorschriften nicht einzuhalten, was dazu führte, dass sie ihren 800m-Titel bei den Olympischen Spielen 2021 in Tokio nicht verteidigen konnte.

Semenya, eine dreimalige 800m-Weltmeisterin, hat bereits Einsprüche beim Schiedsgericht des Sports im April 2019 und beim Schweizer Bundesgericht im September 2020 verloren. Trotz dieser Rückschläge blieb sie entschlossen, für die Menschenrechte von Sportlerinnen zu kämpfen.

Im Februar 2021 reichte Semenya eine Beschwerde beim EGMR ein und argumentierte, dass das Schweizer Bundesgericht ihre Menschenrechte nicht gewahrt habe, als es ihre frühere Beschwerde abwies. Der EGMR erkannte die Berechtigung ihrer Diskriminierungsansprüche aufgrund ihres erhöhten Testosteronspiegels an, der durch Unterschiede in der Geschlechtsentwicklung (DSD) verursacht wurde.

World Athletics reagierte auf das Urteil des EGMR, indem sie ihre Ablehnung zum Ausdruck brachten und erklärten, dass sie die DSD-Regelungen für einen fairen Wettbewerb in der Frauenkategorie für notwendig und angemessen hielten. Sie gaben an, dass sie beabsichtigen, mit der Schweizer Regierung in Kontakt zu treten und den Fall an die Große Kammer des EGMR zur endgültigen Entscheidung zu verweisen.

Die aktuellen DSD-Bestimmungen, die im März 2023 vom Welt-Leichtathletik-Rat genehmigt wurden, bleiben in Kraft, während der Fall weitergeführt wird.

Unterschiede in der Geschlechtsentwicklung (DSD) umfassen Variationen in der reproduktiven Anatomie, Chromosomenmuster oder andere Merkmale, die nicht mit den typischen binären Definitionen von weiblich oder männlich übereinstimmen. Man schätzt, dass bis zu einer von 50 Personen DSD-Merkmale hat, obwohl viele Menschen nie von ihrer Erkrankung erfahren.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten von Caster Semenya ist ein wichtiger Meilenstein in der laufenden Debatte über die Regulierung des Testosteronspiegels bei weiblichen Sportlern. Während das Gericht Semenyas Menschenrechtsverletzung anerkennt, sind die Kontroverse und die Diskussionen um dieses Thema noch lange nicht beendet. Der Fall wirft wichtige Fragen über Fairness, Inklusivität und die komplexe Natur der Definition von Geschlecht im Sport auf.