Anhaltende Bedrohungslage
Seit Oktober 2023 sind zahlreiche Schulen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland mit Bombendrohungen konfrontiert (wir berichteten darüber). Diese Drohungen, die per E-Mail verbreitet wurden, haben landesweit für Aufsehen und Besorgnis gesorgt. Die Serie dieser Drohungen stellt eine ernsthafte Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar und hat das öffentliche Sicherheitsempfinden erheblich gestört.
Durchbruch in den Ermittlungen
Jetzt melden die Behörden einen entscheidenden Fortschritt: Zwei Tatverdächtige wurden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt. Die Verdächtigen, ein 30-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen und ein 19-Jähriger aus Baden-Württemberg, sollen Teil einer Gruppe sein, die bereits durch Straftaten im Internet, wie etwa falsche Notrufe, aufgefallen ist. Bei Durchsuchungen in zwei Wohnungen konnten Beweismittel sichergestellt werden.
Umfang und Motive der Bedrohungen
Seit dem 19. Oktober 2023 wurden bundesweit über 250 Bombendrohungen registriert, die per E-Mail versendet wurden. Die Täter gaben sich in diesen Nachrichten als Gegner oder Mitglieder terroristischer Organisationen wie Hamas oder IS aus. Ihr erklärtes Ziel war es, umfangreiche Polizeieinsätze zu provozieren und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stören. Diese Drohungen haben in mehr als 30 Fällen zu Polizeieinsätzen geführt, unter anderem am Hamburger Flughafen.
Ermittlungen gegen die Verdächtigen
Der 19-jährige Verdächtige geriet ins Visier der Ermittler, da er einer Gruppierung zugeordnet wird, die für Straftaten im Internet bekannt ist, darunter das gezielte Auslösen falscher Notrufe. Der zweite Verdächtige gehört ebenfalls dieser Gruppe an. Aktuell wird untersucht, wie viele der registrierten Taten den beiden zuzuordnen sind. Dem 30-Jährigen wird die Beteiligung an 29 Bombendrohungen vorgeworfen, während der 19-Jährige in vier Fällen verdächtigt wird.
Rechtliche Konsequenzen von Bombendrohungen
Das LKA betont in seiner Mitteilung, dass Bombendrohungen schwere strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können, einschließlich hoher Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Dies gilt auch für falsche Bombendrohungen. Zusätzlich können die Kosten für Großeinsätze der Polizei auf die Verursacher umgelegt werden. Betroffene Firmen oder Einrichtungen haben zudem das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.