Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht umgesetzt wurde. Diese Entscheidung folgt auf die Vertagung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Ende Oktober, die eine Anpassung des Beitrags verschob.
Beitragserhöhung gefordert
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro ab Januar empfohlen. Dafür wäre die einstimmige Zustimmung der Ministerpräsidenten und die Bestätigung durch die 16 Landtage notwendig gewesen. In Leipzig wurde die Entscheidung jedoch aufgeschoben, was die Sender nun zu einer gerichtlichen Beschwerde veranlasste.
Reaktionen der Sender
Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD, erklärte: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen.“ Er betonte, dass es sich hierbei um den letzten möglichen Schritt handele: „Uns ist bewusst, dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt.“ Auch ZDF-Intendant Norbert Himmler hob die Bedeutung der Finanzierung für die Unabhängigkeit des Rundfunks hervor: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Er fügte hinzu: „Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“
Weitere Entwicklung und politische Lage
Die Ministerpräsidenten wollen die Diskussion über die Beitragserhöhung bei ihrer Sitzung am 12. Dezember fortsetzen. Doch ARD und ZDF sehen die rechtzeitige Umsetzung der KEF-Empfehlung für Januar als nicht mehr realisierbar an. „In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres“ sei eine Umsetzung nicht mehr möglich, hieß es seitens der ARD.
Die Zustimmung im Dezember ist ebenfalls unsicher. Politiker wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern haben ihre ablehnende Haltung bekräftigt. Im Oktober beschlossen die Länderchefs eine Rundfunkreform, die strukturelle Veränderungen bei den Sendern vorsieht. Sie stellten jedoch auch in Aussicht, den Prozess zur Festlegung des Beitrags zu überdenken, und sprachen von einem möglichen „Systemwechsel“ in der Finanzierung.
Die Klage von ARD und ZDF verdeutlicht die Spannungen zwischen den Sendern und den politischen Entscheidungsträgern. Während die Rundfunkanstalten eine angemessene Finanzierung für ihre Unabhängigkeit fordern, bleibt offen, ob und wie eine Reform des Beitragssystems umgesetzt wird. Die nächste MPK wird entscheidend sein, um die zukünftige Finanzierung und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu klären.