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Steuererklärung: So verlängern Sie Ihre Abgabefrist

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Die Abgabefrist für die Steuererklärung kann schnell näher rücken. Für das Steuerjahr 2024 endet sie am 31. Juli 2025. Doch wer diese Frist nicht einhalten kann, hat Möglichkeiten, sie legal zu verlängern und Sanktionen zu vermeiden.

Folgen einer verspäteten Abgabe

Ab 2024 gibt es bei verspäteten Abgaben keinen Ermessensspielraum mehr für das Finanzamt. Verspätungszuschläge werden automatisch festgesetzt. Nach § 152 der Abgabenordnung beträgt der Zuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

Beispiel:

Wird die Steuererklärung erst im Dezember 2025 abgegeben, fallen bei fünf Monaten Verspätung mindestens 125 Euro an. Zusätzlich können Verspätungszinsen, Zwangsgeld und Schätzungen drohen. Bei Steuererstattungen oder 0-Euro-Festsetzungen entfällt der Zuschlag jedoch.

Fristverlängerung beantragen

Ein schriftlicher Antrag auf Fristverlängerung ist möglich, wenn es triftige Gründe gibt, wie etwa eine Krankheit, ein Umzug oder ein längerer Auslandsaufenthalt. Der Antrag sollte eine nachvollziehbare Begründung enthalten und einen neuen Termin vorschlagen.

Wichtig:

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Verlängerung, aber eine Bestätigung vom Finanzamt sorgt für Rechtssicherheit.

Steuerberater nutzen

Eine einfache und sichere Alternative ist die Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins. In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 30. April 2026. Diese Option ist ideal, wenn die Steuererklärung umfangreich ist oder zusätzliche Expertise benötigt wird.

Wer die Steuererklärung rechtzeitig abgibt, vermeidet unnötige Kosten und Sanktionen. Sollte eine rechtzeitige Abgabe nicht möglich sein, bietet eine Fristverlängerung oder die Unterstützung durch einen Steuerberater praktische Lösungen. So bleiben Sie rechtlich abgesichert und sparen zusätzliche Gebühren.